Beratender Ausschuss für behinderte Menschen

Bei jedem Integrationsamt sowie bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Beratenden Ausschuss für behinderte Menschen. Ihm gehören unter anderem Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber sowie der Behindertenverbände an.

Beim Integrationsamt hat der Ausschuss nach § 186 SGB IX die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern und bei der Vergabe der Ausgleichsabgabe mitzuwirken. Der Ausschuss der Bundesagentur für Arbeit wirkt nach § 188 SGB IX bei der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützend mit.