Wenn Mitarbeiter für den Arbeitgeber außerhalb des Betriebs unterwegs sind, gilt es, die unterschiedlichsten Fragen abzustimmen - am besten bevor es losgeht!
Es gibt keine gesetzliche Definition der Dienstreise. Die Rechtsprechung lehnt sich insofern an die Begrifflichkeit aus dem öffentlichen Dienst, dort § 2 Bundesreisekostengesetz, an:
Dienstreise = Erledigung eines Dienstgeschäfts an einem Ort außerhalb des Dienstorts
Zu unterscheiden von:
Dienstgang = Erledigung eines Dienstgeschäfts an einem Ort außerhalb der Dienststelle, aber noch am Dienstort
In der Regel und sofern nicht anderes, z. B. in einem Tarifvertrag, geregelt ist: Ja.
(Vgl. Sie dazu die Rechtsprechung aus dem Poko Newsletter für Betriebsräte, Ausgabe Dezember 2018, Sind Reisezeiten wie Arbeitszeit zu vergüten? , BAG 17.10.2018 - 5 AZR 553/17).
Nicht zur erforderlichen Reisezeit zählt allerdings rein eigennütziger Zeitaufwand des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Reise, wie z. B. Kofferpacken.
Im Weiteren gilt:
Regelungen, die vorsehen, dass alle Reisezeiten pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden, sind in der Regel unzulässig (BAG 20. 04.2011 - 5 AZR 200/10, BAG 17. 08.2011 - 5 AZR 406/10). Anderes kann für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen gelten, z. B. einem Monatseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10).
Allerdings kann eine Vergütung für Reisezeiten ausgeschlossen werden, sofern mit der getroffenen Vereinbarung nicht der zustehende Anspruch auf den Mindestlohn (§ 1 Abs. 1 MiLoG) unterschritten wird (BAG 25.04.2018 - 5 AZR 424/17).
Hier lassen sich die drei zu beachtenden Aspekte bei Arbeitszeitfragen
gut im Zusammenhang darstellen:
Es empfiehlt sich, vorab zu prüfen, ob die in Reisekostenrichtlinien geregelten Spesen-Beträge ausreichend und, wenn dies nicht der Fall ist, vorab eine ergänzende Vereinbarung mit dem Chef zu treffen.
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Durch Arbeitsvertrag, Reiserichtlinien, Tarifrecht und Betriebsvereinbarung. Den Weg zu Ihrer passenden (freiwilligen oder erzwingbaren) betrieblichen Regelung finden Sie bei Poko: Dienstreisen: Arbeitszeit, Reisekosten und Spesen