Der Laptop ist an, die Telefonkonferenz steht – und plötzlich ist alles aus.
Ein Stromausfall im Homeoffice kommt unerwartet. Was gilt arbeitsrechtlich, wenn Arbeiten vorübergehend nicht möglich ist? Besteht ein Anspruch auf Vergütung?
Und muss die Zeit nachgearbeitet werden?
Fällt der Strom aus, fehlt häufig die technische Grundlage für die Arbeitsleistung: kein Zugriff auf Systeme, kein Internet, kein Telefon. In vielen Fällen gilt: Die Arbeit kann objektiv nicht erbracht werden.
Ausgangspunkt ist - wie so oft - eine einfache Regel: „Ohne Arbeit kein Lohn.“ Entscheidend ist jedoch, ob es bei dieser Regel bleibt oder ob eine gesetzliche Ausnahme greift.
Für Fälle des Annahmeverzugs und des Betriebsrisikos regelt § 615 BGB, dass die Vergütung trotz Arbeitsausfalls geschuldet sein kann, ohne dass die ausgefallene Zeit nachgeleistet werden muss. Der Anspruch ist gesetzlich begrenzt:
Unter Umständen müssen ersparte Aufwendungen oder anderweitige Erwerbsmöglichkeiten angerechnet werden.
Klassische Fälle sind Störungen im Betrieb – etwa ein Serverausfall oder ein Stromausfall am betrieblichen Arbeitsplatz. In solchen Konstellationen wird das Risiko regelmäßig dem Arbeitgeber zugeordnet.
Im Homeoffice ist die Einordnung stark vom Einzelfall abhängig. Maßgeblich ist vor allem, wie Homeoffice im Betrieb geregelt ist:
Unabhängig davon, wie der Einzelfall später rechtlich bewertet wird, empfiehlt sich ein klares Vorgehen:
Wichtig ist dabei auch: Der Arbeitgeber kann nach § 106 GewO Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag festgelegt sind.
Ob ausgefallene Zeiten nachgearbeitet werden müssen, hängt davon ab, ob für die Ausfallzeit Vergütung geschuldet ist und welche Arbeitszeitregelungen gelten (Gleitzeit, Arbeitszeitkonto, Betriebsvereinbarung). Greift § 615 BGB, ist gesetzlich angelegt: Vergütung trotz Ausfall – ohne Nachleistungspflicht. Eine Nacharbeit folgt also nicht automatisch aus dem Stromausfall.
Strom- und IT-Ausfälle sind ein typisches Konfliktfeld mobiler Arbeit. Sinnvoll ist eine klare Regelung in einer Betriebsvereinbarung, zum Beispiel zu Meldewegen, Nachweisen in angemessenem Umfang, Ausweichoptionen, Zeiterfassung bei Störungen sowie Datenschutz und Geheimnisschutz.
Beim Stromausfall im Homeoffice entscheidet nicht eine einfache Faustformel. Entscheidend sind die konkreten Homeoffice-Regelungen, zumutbare organisatorische Alternativen und die Einordnung nach § 615 BGB.
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