Mehrarbeit: Definition und Regelungen

Mehrarbeit ist ein häufiges Phänomen in vielen Betrieben. Sie tritt auf, wenn kurzfristig Aufträge erledigt oder besondere Projekte eingeschoben werden. Für Betriebsräte ist es dann besonders wichtig, die rechtlichen Vorgaben und ihre Mitbestimmungsrechte zu kennen, um Mehrarbeit im Unternehmen zu überblicken und dadurch gesundheitliche Gefährdungen psychischer und physischer Natur zu verhindern.

Hierbei unterstützt das Poko-Institut mit praxisnahen Betriebsrat-Schulungen rund um das Thema Mehrarbeit – unter anderem auch als Betriebsrat-Webinar oder Inhouse-Seminar in Ihrem Unternehmen. Mit dem vermittelten Wissen sind Betriebsräte bestens aufgestellt, um Mitarbeiter*innen bei Anliegen zur Mehrarbeit zu beraten und sie gegebenenfalls zu unterstützen.

Mehrarbeit: Das Wichtigste in Kürze

  • Von Mehrarbeit spricht man, wenn die Arbeitsleistung die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschreitet.
  • Mehrarbeit kann unter anderem auftreten, wenn die Arbeitszeit regelmäßig oder kurzfristig verlängert wird. Außerdem tritt sie oft bei Bereitschaftsdiensten auf.
  • Rechtlich darf Mehrarbeit nur in Ausnahmefällen erfolgen, beispielsweise bei Notfällen oder im Bereitschaftsdienst, wo dies durch Erholungsphasen ausgeglichen werden muss.
  • Verboten ist Mehrarbeit für Jugendliche, schwerbehinderte Menschen und Schwangere sowie stillende Mütter.
  • Vergütung von Mehrarbeit ist nicht für alle Berufsgruppen klar geregelt. Bei Auszubildenden muss die Mehrarbeit jedoch vergütet werden.
  • Psychische Belastungen und gesundheitliche Folgen durch Mehrarbeit sind keine Seltenheit. Daher müssen ausreichend Pausen gewährleistet sein.
  • Der Betriebsrat hat ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht. Dieses gilt auch bei Themen rund um die Arbeitszeiten, wo er aktiv mitbestimmen kann.

Definition von Mehrarbeit

Mehrarbeit ist eine Arbeitsleistung, die die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit gemäß Arbeitszeigesetz (ArbZG) überschreitet. Während Überstunden in der Praxis oft freiwillig oder durch betriebliche Notwendigkeit anfallen und die betrieblich festgelegte Arbeitszeit betreffen, liegt Mehrarbeit vor, wenn die gesetzlich erlaubten Grenzen der Arbeitszeit überschritten werden. Die Begriffe werden nicht immer strikt getrennt, für rechtliche und organisatorische Zwecke ist die Unterscheidung der Begriffe jedoch entscheidend.

Unterschiede zwischen Überstunden und Mehrarbeit

 

Was gilt als Mehrarbeit?

Mehrarbeit kann in verschiedenen Formen auftreten. Sie reicht von planmäßig vereinbarter Mehrarbeit über kurzfristige Einsätze bis hin zu Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdiensten. In folgenden Formen tritt sie häufig auf:

  • Regelmäßige Mehrarbeit: Tritt bei festen Arbeitszeitmodellen auf, bei denen die tägliche Arbeitszeit regelmäßig verlängert wird.
  • Unregelmäßige Mehrarbeit: Entsteht kurzfristig, zum Beispiel bei Engpässen, Projekten oder unvorhergesehenen Ereignissen.
  • Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste: Auch diese Zeiten können in bestimmten Fällen als Mehrarbeit zählen, wenn sie über die zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehen.

Rechtliche Regelungen zur Mehrarbeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Höchstarbeitszeit in Deutschland. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, eine Verlängerung auf zehn Stunden ist unter bestimmten Ausgleichsregelungen zulässig. Mehrarbeit tritt nur dann auf, wenn diese rechtlichen Grenzen überschritten werden.

Darüber hinaus gestattet § 7 ArbZG abweichende Regelungen, beispielsweise für Bereitschaftsdienst, bestimmte Sonderfälle in der Industrie oder bei Notfällen. In solchen Situationen kann die Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus verlängert werden, wobei Ruhezeiten und Pausen angepasst werden müssen. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten genau dokumentieren und dafür Sorge tragen, dass die Vorschriften zum Gesundheitsschutz eingehalten werden.

Wann ist Mehrarbeit verboten?

Für bestimmte Personengruppen gelten gesetzliche Beschränkungen bei der Mehrarbeit. Jugendliche unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz: Sie dürfen grundsätzlich keine Mehrarbeit leisten. Falls doch, muss diese innerhalb von drei Wochen durch verkürzte Arbeitszeiten ausgeglichen werden (§ 8 JArbSchG).

Schwerbehinderte Menschen können nach § 207 SGB IX die Freistellung von Mehrarbeit verlangen. In diesem Zusammenhang gilt jede werktägliche Arbeitszeit über acht Stunden als Mehrarbeit, die nur nach Einwilligung der Betroffenen geleistet werden darf.

Werdende oder stillende Mütter dürfen gemäß § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht mit Mehrarbeit belastet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorgaben strikt einzuhalten.

Vergütung von Mehrarbeit

Die Vergütung von Mehrarbeit ist in Deutschland nicht umfassend gesetzlich bestimmt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt lediglich die zulässigen Höchstarbeitszeiten fest, regelt jedoch nicht, in welchem Umfang Mehrarbeit zu vergüten ist.

Eine Ausnahme bildet das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG: § 17 Abs. 7 BBiG schreibt vor, dass Auszubildende für Arbeitsstunden, die über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehen, besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen sind. Die Höhe der Mehrarbeitsvergütung muss angemessen sein, wobei auch der normale Stundenlohn ohne Zuschlag als ausreichend gilt.

Die Grundvergütung von Mehrarbeit ist in der Regel im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt. Tarifverträge enthalten oft detaillierte Bestimmungen über die Bezahlung von Mehrarbeit, einschließlich gestaffelter Zuschläge nach der Zahl der geleisteten Stunden. In einigen Fällen erlauben Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auch abweichende Arbeitszeiten, die über die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Höchstgrenzen hinausgehen.

Psychische und gesundheitliche Folgen von Mehrarbeit

Regelmäßige Mehrarbeit kann sich negativ auf die psychische und physische Gesundheit auswirken. Längere Arbeitszeiten erhöhen das Risiko für Stress, Burn-out, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Belastungen, was das Risiko für Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitsunfälle steigern kann.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen und Arbeitszeitmodelle so zu gestalten, dass ausreichend Erholungsphasen, zum Beispiel durch Pausen, gewährleistet sind. Der Betriebsrat kann hierbei aktiv mitwirken, um Gefährdungen zu erkennen und Maßnahmen zur Entlastung und Schutz der Betroffenen umzusetzen.

Hat der Betriebsrat bei Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht?

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle, wenn es um Mehrarbeit geht. Nach § 87 BetrVG hat er ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Arbeitszeitgestaltung, einschließlich der Regelungen zu Mehrarbeit. Er kann auf die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen achten, Bedenken äußern und Regelungen zur Vergütung oder zum Ausgleich von Mehrarbeit in Betriebsvereinbarungen festschreiben.

Der Betriebsrat kann Mehrarbeit nicht grundsätzlich verhindern, jedoch sicherstellen, dass sie transparent, fair und gesetzeskonform erfolgt. Ziel ist es, die Interessen der Beschäftigten zu wahren und gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren.

Konflikte durch Mehrarbeit verhindern mit Seminaren des Poko-Instituts

Mehrarbeit kann die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen und zudem das Betriebsklima belasten. Betriebsratsmitglieder bringen hier ihre Fachkenntnisse ein und unterstützen die Belegschaft dabei, wenn Arbeitszeiten über die gesetzlichen Grenzen hinausgehen.

Das Poko-Institut unterstützt sie hierbei mit Betriebsrat-Seminaren. Beispielsweise als Schulung an einem der vielen Seminar-Standorten, als digitales Betriebsrat-Webinar oder wahlweise auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung. Mit dem vermittelten Wissen aus den Seminaren, leisten Betriebsräte einen Beitrag dazu, Rechte der Arbeitnehmenden zu schützen und das Durchsetzen unzulässiger Mehrarbeitsstunden zu verhindern.