Der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden sorgt in vielen Betrieben und Einrichtungen regelmäßig für Diskussionen. Die Begriffe werden oft synonym verwendet, jedoch bestehen juristisch und tariflich klare Unterschiede. Besonders im Geltungsbereich des TVöD, bei Teilzeitbeschäftigten oder in Einrichtungen mit AVR-Regelungen ist es entscheidend, diese Unterschiede zu kennen. Denn davon hängen Vergütungsansprüche, Ausgleichsregelungen und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ab.
In diesem Beitrag klären wir, was Mehrarbeit und Überstunden jeweils bedeuten, wie die Unterscheidung geregelt ist und welche Rolle Betriebsräte dabei spielen. Poko bietet hierzu praxisnahe Seminare für Betriebsräte und Schulungen für Personalräte an – gerne auch als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen.
Seminar: Überstunden und Mehrarbeit
Der zentrale Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden liegt in der Bezugsgröße, auf die sich die Überschreitung bezieht:
In der betrieblichen Praxis werden beide Begriffe häufig synonym verwendet. Doch juristisch ist die Differenzierung relevant – etwa bei der Vergütung, beim Freizeitausgleich oder bei der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Um die Unterschiede zwischen Mehrarbeit und Überstunden greifbar zu machen, lohnt sich ein Blick auf ein konkretes Praxisbeispiel:
→ Überstunden, da die vertragliche oder tarifliche Vollzeitgrenze überschritten wurde.
→ Mehrarbeit (tariflich), da zwar die vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird, die Vollzeitgrenze aber noch nicht erreicht ist.
→ Arbeitszeitrechtlich unzulässig, wenn kein Ausgleich erfolgt, da die tägliche Durchschnittsgrenze von 8 Stunden überschritten wird.
Überstunden entstehen also, sobald die tarifliche oder vertragliche Regelarbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird.
Mehrarbeit liegt tariflich bei Zusatzarbeit von Teilzeitkräften bis zur Vollzeitgrenze vor; arbeitszeitrechtlich spricht man von Mehrarbeit, wenn die tägliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG überschritten wird.
Kurz erklärt: Überstunden entstehen, wenn die tarifliche oder vertragliche Regelarbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird. Mehrarbeit liegt vor, wenn Teilzeitkräfte über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten, ohne die Vollzeitgrenze zu überschreiten.
Seminar: Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung I Seminar: Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung II
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die Unterscheidung besonders bedeutsam. Hier gelten folgende Regelungen:
Personalräte bzw. Betriebsräte haben hier eine zentrale Kontrollfunktion: Sie wachen darüber, dass Anordnungen dokumentiert, Arbeitszeitkonten korrekt geführt und gesetzliche oder tarifliche Grenzen eingehalten werden.
Insbesondere Teilzeitbeschäftigte sind oft von Mehrarbeit betroffen und genau hier wird der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden besonders deutlich:
Beispiel:
Eine Teilzeitkraft mit 25 Stunden/Woche arbeitet 35 Stunden: → 10 Stunden Mehrarbeit.
Erst ab der 40. Stunde (bei einer Vollzeitgrenze von 39 Stunden) sind es Überstunden.
In Einrichtungen der Caritas, Diakonie oder anderer kirchlicher Träger gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Auch hier bestehen Unterschiede:
Betriebsräte haben bei der Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit ein umfassendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Sie sollten insbesondere:
„Wer Mehrarbeit und Überstunden sauber voneinander trennt, schafft Klarheit und verhindert, dass Beschäftigte um ihren berechtigten Ausgleich gebracht werden.“
– Arbeitsrechtsexperte in einem Poko-Seminar
Regelmäßige Schulungen und Seminare helfen Betriebsräten dabei, rechtssicher und durchsetzungsstark zu agieren – auch in komplexen Fällen wie bei der Unterscheidung zwischen Überstunden und Mehrarbeit.
Die Unterscheidung von Mehrarbeit und Überstunden entscheidet über Vergütung und Freizeitausgleich. Wer die Unterschiede kennt, kann rechtssicher handeln und Konflikte vermeiden – besonders in komplexen Bereichen. Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen sind gut beraten, sich mit den Bereichen intensiv auseinanderzusetzen.
Poko unterstützt Betriebsräte und Personalräte mit praxisnahen Schulungen zu Arbeitszeit und Vergütung – in Präsenz an unseren Poko-Standorten, als interaktives Betriebsrat-Webinar oder als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen. So erhalten Sie das notwendige Wissen, um Vergütungs- und Ausgleichsansprüche korrekt durchzusetzen und faire Regelungen im Betrieb zu etablieren.