TVöD – Grundlagen für Personalräte

Ihr Einstieg in das Tarifvertrags- und Arbeitsrecht

Nicht nur als Anwender in Personalabteilungen, sondern auch als Personalrat benötigen Sie umfassende und aktuelle Kenntnisse der arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften, um Ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungs-rechte kompetent und im Sinne der Mitarbeiter wahrnehmen zu können.

Mit unserem Einsteiger-Seminar erhalten Sie einen systematischen und praxisorientierten Einstieg in die Grundlagen des Tarifrechts, kombiniert mit einem Überblick zu den damit zusammenhängenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Schwerpunkte richten sich nach Ihren Fragestellungen und werden anhand von Praxisbeispielen und unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung anschaulich vermittelt. So können Sie als Personalrat sachgerechte Lösungen für Ihre arbeits- und tarifrechtlichen Fragestellungen auf den Weg bringen und Ihre Beteiligungsrechte effektiv wahrnehmen.


Einführung: Struktur und Aufbau des TVöD

  • Allgemeiner Teil und Besondere Teile
  • Überblick: Zugehörige Tarifverträge
  • Öffnungsklauseln und dezentraler Regelungsbedarf für Personalräte
  • Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten und leitenden Angestellten

Grundlagen und Grundbegriffe des  Arbeitsrechts

  • Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: von Anfang an!
  • Nebenabreden, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
  • Wirksame Befristung: Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen
  • Allgemeine Arbeitsbedingungen im TVöD/TV-L: Nebentätigkeit, Haftung, ärztliche Untersuchung, Personalakten, Zeugnis
  • Urlaub, Krankheit, Arbeitsbefreiung – was ist zu beachten?
  • Besondere Regelungen zu z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit,
  • Stellenbewertung und Eingruppierung – Grundzüge
  • Korrekte Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Ausscheiden wegen Altersgrenze, Erwerbsminderung, Aufhebungsvertrag

Arbeitszeitregelungen und Arbeitszeitmodelle 

  • Gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
  • Tarifvertragliche Vorgaben
  • Arbeitszeitverringerung / -erhöhung nach TzBfG
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung: Rahmenzeit, Arbeitszeitkorridor, Zeitkonten
  • Regelungen zu Überstunden, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft

Beteiligungsrechte des Personalrats 

  • Tarifliche Regelung und personelle Einzelmaßnahmen
  • Unterrichtungs- und Auskunftsrecht, Vorlage von Unterlagen
  • Zustimmungserfordernis und Zustimmungsverweigerung
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte

Schulungsanspruch

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.

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