Aktives und passives Wahlrecht im Betriebsrat: Wer darf wählen und gewählt werden?

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Das aktive und passive Wahlrecht im Betriebsrat bestimmen, wer den Betriebsrat wählen darf und wer sich als Kandidat*in zur Wahl aufstellen lassen kann. Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Funktion in der Interessenvertretung der Arbeitnehmenden und sichert deren Mitbestimmung im Unternehmen. Damit die Betriebsratswahl ordnungsgemäß erfolgt, sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. 

Bei Poko finden Sie umfassende Informationen – von der Betriebsratswahl-Vorbereitung bis zur erfolgreichen Durchführung der Betriebsratswahl. Zusätzlich bieten wir praxisorientierte Schulungen für den Betriebsrat an, die Ihnen das erforderliche Wissen vermitteln, um den Wahlprozess rechtskonform zu gestalten. Auf Wunsch kommen unsere erfahrenen Referent*innen direkt zu Ihnen und schulen Ihr Team vor Ort!

Aktives und passives Wahlrecht im Betriebsrat – das Wichtigste in Kürze 

  • Aktives Wahlrecht (§ 7 BetrVG) – Wer darf wählen? 
  • Arbeitnehmer*innen ab 16 Jahren 
  • Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigte und Auszubildende 
  • Leitende Angestellte sind ausgeschlossen 
  • Passives Wahlrecht (§ 8 BetrVG) – Wer darf kandidieren? 
  • Arbeitnehmer*innen ab 18 Jahre
  • mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit 
  • Auch befristet Beschäftigte und Teilzeitkräfte können gewählt werden 
  • Leitende Angestellte sind ausgeschlossen 

Unterschied aktives und passives Wahlrecht 

Das aktive Wahlrecht meint das Recht, an der Wahl des Betriebsrats teilzunehmen und Stimmen abzugeben. Das passive Wahlrecht bezieht sich hingegen auf die Möglichkeit, selbst als Kandidat*in für den Betriebsrat zu kandidieren und gewählt zu werden. Beide Rechte sind durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. 

Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht 

Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmenden eines Betriebs den Betriebsrat wählen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 7 BetrVG):

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. 
  • Sie müssen dem Betrieb angehören, das heißt, ein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen haben. 

Auch Teilzeitbeschäftigte, befristet Angestellte und Auszubildende sind wahlberechtigt. Nicht wahlberechtigt sind leitende Angestellte, da sie nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz fallen. Eine genaue Übersicht, wer berechtigt ist zu wählen, entnehmen Sie bitte unserer Seite zu Voraussetzungen einer Betriebsratswahl

Voraussetzungen für das passive Wahlrecht 

Das passive Wahlrecht – also die Möglichkeit, sich zur Wahl aufstellen zu lassen – steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen, die (§ 8 BetrVG):

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein,
  • mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind,
  • nicht zu den leitenden Angestellten gehören.

Auch befristet Beschäftigte oder Teilzeitkräfte können gewählt werden. Ausgeschlossen sind jedoch Personen, die ihre Rechte durch bestimmte Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz verloren haben.

Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen 

Die Regeln zur Wahlberechtigung und Kandidatur sind im Betriebsverfassungsgesetz (§ 7 und § 8 BetrVG) festgelegt. Der Betriebsrat-Wahlvorstand stellt sicher, dass diese Gesetze eingehalten werden. Der Wahlprozess folgt festen Fristen und Verfahren, um eine ordnungsgemäße Betriebsratswahl zu gewährleisten. 

Besondere Regelungen und Ausnahmen 

  • Zeitarbeiter: Sie dürfen wählen, wenn sie mehr als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind, aber sie können sich nicht wählen lassen. 
  • Kleinbetriebe: In Betrieben mit weniger als fünf ständigen Arbeitnehmer*innen ist keine Betriebsratswahl möglich. 
  • Externe Mitarbeiter*innen: Freie Mitarbeiter*innen oder Selbstständige sind nicht wahlberechtigt. 

Das aktive und passive Wahlrecht im Betriebsrat sind zentrale Elemente der betrieblichen Mitbestimmung. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sorgt für eine faire und rechtskonforme Betriebsratswahl

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Unsere erfahrenen Referent*innen bringen nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch wertvolle Praxiserfahrungen mit, um Sie optimal auf die Herausforderungen einer Betriebsratswahl vorzubereiten. 

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