Das aktive und passive Wahlrecht im Betriebsrat bestimmen, wer den Betriebsrat wählen darf und wer sich als Kandidat*in zur Wahl aufstellen lassen kann. Der Betriebsrat übernimmt eine zentrale Funktion in der Interessenvertretung der Arbeitnehmenden und sichert deren Mitbestimmung im Unternehmen. Damit die Betriebsratswahl ordnungsgemäß erfolgt, sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
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Das aktive Wahlrecht meint das Recht, an der Wahl des Betriebsrats teilzunehmen und Stimmen abzugeben. Das passive Wahlrecht bezieht sich hingegen auf die Möglichkeit, selbst als Kandidat*in für den Betriebsrat zu kandidieren und gewählt zu werden. Beide Rechte sind durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmenden eines Betriebs den Betriebsrat wählen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 7 BetrVG):
Auch Teilzeitbeschäftigte, befristet Angestellte und Auszubildende sind wahlberechtigt. Nicht wahlberechtigt sind leitende Angestellte, da sie nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz fallen. Eine genaue Übersicht, wer berechtigt ist zu wählen, entnehmen Sie bitte unserer Seite zu Voraussetzungen einer Betriebsratswahl.
Das passive Wahlrecht – also die Möglichkeit, sich zur Wahl aufstellen zu lassen – steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen, die (§ 8 BetrVG):
Auch befristet Beschäftigte oder Teilzeitkräfte können gewählt werden. Ausgeschlossen sind jedoch Personen, die ihre Rechte durch bestimmte Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz verloren haben.
Die Regeln zur Wahlberechtigung und Kandidatur sind im Betriebsverfassungsgesetz (§ 7 und § 8 BetrVG) festgelegt. Der Betriebsrat-Wahlvorstand stellt sicher, dass diese Gesetze eingehalten werden. Der Wahlprozess folgt festen Fristen und Verfahren, um eine ordnungsgemäße Betriebsratswahl zu gewährleisten.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Das aktive und passive Wahlrecht im Betriebsrat sind zentrale Elemente der betrieblichen Mitbestimmung. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sorgt für eine faire und rechtskonforme Betriebsratswahl.
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