Sexuelle Belästigungen passieren nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in beruflichen Kontexten. So hat jede elfte Person in den letzten drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Die Betroffenenstruktur ist dabei sehr unterschiedlich zwischen den Geschlechtern verteilt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz als (eine) Diskriminierung. In vielen Betrieben fehlt es jedoch noch an Prävention und funktionierenden Beschwerdestrukturen. Auch gibt es großen Bedarf an Begriffsklärung und Ursachenanalyse, damit das Thema sachgerecht behandelt werden kann. Dabei steht für den Betriebsrat der präventive Auftrag aus § 1 AGG im Vordergrund. Es geht um die Gestaltung einer Betriebskultur die von gegenseitigem Respekt geprägt ist und um kompetente Beratung im konkreten Einzelfall.
Sie als Betriebs-/Personalrat können für das Thema in Ihrem Unternehmen sensibilisieren und Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Das GG beschreibt sexuelle Belästigung als unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Hierunter fallen z. B.: