In diesem Symposium erhalten Sie praxisnahe Einblicke in die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung und erfahren, wie Sie durch eine zukunftsorientierte Personalplanung und gezielte Maßnahmen gegen Jobfrust und Fachkräftemangel effektiv vorgehen können. Sie lernen, Personalgespräche professionell zu begleiten, Überlastungen von Mitarbeitern rechtssicher anzuzeigen und Ihr Anhörungsrecht bei Kündigungen einwandfrei zu nutzen. Darüber hinaus geben wir Ihnen wertvolle Tipps zu Widersprüchen und Stellungnahmen sowie den Herausforderungen durch die Generationenvielfalt im Unternehmen. Unsere erfahrenen Referenten zeigen Ihnen, wie Sie als Betriebsrat erfolgreich agieren können.
Jede Personalentscheidung trifft die Arbeitnehmer unmittelbar. Daher hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat vielfältige Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Doch was umfassen diese genau? Welche speziellen Aufgaben kommen dem Betriebsrat dabei zu? Und wie kann er gezielt Einfluss auf die Maßnahmen des Arbeitgebers nehmen?
Vortrag 1: Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung
Referent: G. Marschollek, Vors. Richter am LAG Hamm
Vortrag 2: Zukunftsorientierte Personalplanung – wichtiger denn je
Referent: T. Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vortrag 3: Personalgespräche kompetent begleiten
Referent: F. Domberg, Trainer, Coach und Mediator
Vortrag 4: Aktiv gegen Jobfrust und Fachkräftemange
Referent: B. Zwosta, Trainer, Coach und Mediator
Vortrag 5: Überlastungsanzeige: Missstände anzeigen, Gefahren signalisieren
Referent: U. Uhlemann, Vors. Richter am LAG Nürnberg
Vortrag 6: Anhörungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen
Referent: T. Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vortrag 7: Widerspruch, Stellungnahmen und Informationsbeschaffung
Referent: tbd
Vortrag 8: Generationenvielfalt – Herausforderung für die Personalarbeit
Referent: M. Bösl, Praktischer Betriebswirt, Wirtschaftstrainer und Berater für Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.399,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Seminardauer: 2 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 34
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.