Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
In diesem Symposium erhalten Sie neben Infos zu wichtiger aktueller Rechtsprechung und Tendenzen in der Gesetzgebung wertvolle Praxishinweise für Ihre Beteiligung bei der Einstellung bis zur Kündigung. Sie erfahren, wie Sie die Qualifizierung und Personalplanung aktiv mitgestalten und den Fachkräftemangel kritisch begleiten können. Unsere erfahrenen Referenten zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich als Betriebsrat erfolgreich einbringen können.
Jede Personalentscheidung trifft die Arbeitnehmer unmittelbar. Die Umsetzung dieser Entscheidungen ist daher vom Gesetzgeber mit vielfältigen Mitbestimmungsrechten für Sie als Betriebsrat ausgestattet worden. Aber was gehört eigentlich alles zu diesem Bereich? Was ist das Besondere an den Aufgaben des Betriebsrats? Und inwieweit kann er hier Einfluss auf Maßnahmen des Arbeitgebers nehmen?
Vortrag 1: Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung
Referent: Dr. Kühn, Richter am ArbG
Vortrag 2: Wichtiger denn je – umfassende und zukunftsorientierte Personalplanung
Referent: T. Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vortrag 3: Personalgespräche kompetent begleiten
Referentin: U. Grandt, Rechtsanwältin, Trainerin, Mediatorin
Vortrag 4: Aktiv gegen Jobfrust und Fachkräftemangel
Referent: B. Zwosta, Trainer, Coach und Mediator
Vortrag 5: Überlastungsanzeige: Missstände anzeigen – Gefahren signalisieren
Referentin: J. Hansen, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Vortrag 6:Anhörungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen
Referent: T. Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vortrag 7: Widerspruch, Stellungnahmen und Informationsbeschaffung – richtig formuliert!
Referent: S. Wenzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vortrag 8: Generationenvielfalt – Herausforderung für die Personalarbeit
Referent: M. Bösl, Praktischer Betriebswirt, Wirtschaftstrainer und Berater für Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.399,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Seminardauer: 2 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 34
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.