Wahlhelfer

Wahlhelfer der Betriebsratswahl

Wahlhelfer des Wahlvorstands dienen zur Unterstützung der Betriebsratswahl und gewährleisten Transparenz und Fairness während des gesamten Wahlprozesses. Doch wer kann Wahlhelfer*in werden, was darf ein Wahlhelfer bzw. eine Wahlhelferin und was nicht?

In den Poko-Seminaren rund um den Betriebsrat vermitteln unsere Expert*innen Ihnen das Kernwissen, welches Sie für die Aufgaben im Betriebsrat benötigen. Von der Betriebsratswahl, bis hin zum Betriebsratsvorsitz werden Sie optimal über die verschiedenen rechtlichen Regelungen informiert, welche die Betriebsratsarbeit tangieren. Egal ob Wahlhelfer oder Wahlvorstand – so sind Sie hervorragend für die nächste Betriebsratswahl vorbereitet.

Was ist ein Wahlhelfer?

Der Wahlvorstand kann zur Unterstützung bei der Betriebsratswahl wahlberechtigte Arbeitnehmende als Wahlhelfer heranziehen. Dies gilt sowohl für die Durchführung der Stimmabgabe als auch der Stimmdurchführung. Zwar profitieren die Wahlhelfer*innen im Gegensatz zum Wahlvorstand von keinem besonderen Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 3 KSchG, § 103 BetrVG), dafür ist die Zeit, in der sie mit den Aufgaben der Betriebsratswahl beschäftigt sind und nicht ihren gewöhnlichen Aufgaben nachkommen, zu vergüten.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wahlhelfer bzw. -helferin werden können alle wahlberechtigten Arbeitnehmenden – auch Jugendliche unter 18 Jahren –, ohne eine spezielle Qualifikation mitbringen zu müssen (§§ 38 i. V. m. 1 Abs. 2 S. 2 WO BetrVG).

Ob und wie viele Wahlhelfer und -helferinnen herangezogen werden, entscheidet der Wahlvorstand selbst, Vorschriften dazu gibt es keine. Eine Verpflichtung zur Übernahme des Wahlhelferamts besteht ebenfalls nicht.

Wann Wahlhelfer und -helferinnen gesucht bzw. bestellt werden, bleibt ebenfalls dem Wahlvorstand überlassen. Wir empfehlen aber grundsätzlich, Kolleg*innen so früh wie möglich dazu aufzurufen, sich als Wahlhelfer und -helferinnen zur Verfügung zu stellen, um sich kurz vor der Wahl keine Gedanken mehr darum machen zu müssen.

Wahlhelfer: Das sind die Aufgaben

Wahlhelfer und -helferinnen dürfen lediglich am Wahltag eingesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass jederzeit der Wahlvorstand im Wahlraum präsent ist (§ 12 WO). Die Aufgaben der Wahlhelfer und -helferinnen sind vielfältig und beginnen schon bei der Vorbereitung der Räumlichkeiten.

Zu den weiteren Aufgaben der Wahlhelfer*innen zählen:

  • Überprüfung der Wählerlisten und Wahlberechtigung der Mitarbeitenden
  • Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahlen
  • Bereitstellung der notwendigen Wahlmaterialien und Einrichtung der 
  • Auszählung der abgegeben Stimmen 
  • Erstellung von Wahlprotokollen
  • Bei Unklarheiten Einholung von Unterstützung oder Rat vom Wahlvorstand

Aber Achtung: Entscheidungen treffen dürfen Wahlhelfer und -helferinnen nicht, z.B. bei der Frage, ob ein Stimmzettel gültig ist oder nicht.

Fit für die Betriebsratswahlen mit Poko-Seminaren

Wahlhelfer sind besonders wichtig bei der Durchführung der Stimmabgabe, denn so ein Wahltag kann mitunter ziemlich lang werden. Alles Wichtige zur Betriebsratswahl lernen Sie in den Poko-Seminaren. Bei uns erfahren Sie, wie Sie rechtssichere Wahlen durchführen können und werden über alle Ämter der Betriebsratswahl informiert. Auch außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums bietet Ihnen Poko das passende Seminar im Bereich der Betriebsratswahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums an.

Darüber hinaus finden Sie bei uns viele weitere Seminare rund um den Betriebsrat und seine Aufgaben. Vom Betriebsverfassungsrecht bis hin zu Themen rund um den Datenschutz im Betrieb informieren Sie unsere Expert*innen über alle wichtigen Aufgaben und Pflichten bei der Betriebsratsarbeit. Unsere Seminare bieten wir bei Ihnen im Betrieb vor Ort, an einem der schönen Seminarorte oder als Betriebsrat-Webinar an. So finden Sie garantiert das für Sie passende Seminar.