Betriebsratssitzung

Wann finden die Betriebsratssitzungen statt?

Prinzipiell ist der Betriebsrat frei in der Entscheidung, wann er die Sitzungen einberuft. In der Praxis ist es häufig so, dass feste, sich wiederholende Termine für die Sitzungen eingeplant werden. Jedenfalls finden die Betriebsratssitzungen regelmäßig während der Arbeitszeit statt.

Außerordentliche Sitzungen können bei Bedarf jederzeit einberufen werden.

Der Arbeitgeber muss über den Zeitpunkt der Sitzung informiert werden. Die Sitzungen des Betriebsrates sind nicht öffentlich, im Betriebsrat vertretene Gewerkschaften und die Schwerbehindertenvertretung (SBV) können jedoch an den Sitzungen beratend teilnehmen.

Betriebsratssitzungen werden durch den Vorsitzenden des Betriebsrats einberufen. Dieser setzt auch die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen.
Der Arbeitgeber nimmt nur an den Sitzungen teil, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist oder sofern sie auf sein Verlangen hin einberufen wurden. (vgl. § 29 BetrVG)