Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt die Interessen der Auszubildenden und minderjährigen Mitarbeiter in einem Betrieb. Die Wahl einer JAV ist jedoch nur dann möglich, wenn auch ein Betriebsrat im Unternehmen besteht. Für eine erfolgreiche JAV wird einiges an Know-how benötigt: Welche Rechte hat die Vertretung? Welche Pflichten? Alle wichtigen Infos zu der Jugend- und Auszubildendenvertretung erfahren Sie bei uns.
In den Seminaren von Poko lernen Sie von qualifizierten Expert*innen alles zum Thema Jugend- und Auszubildendenvertretung. Im passenden Seminar erfahren Sie, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten die JAV hat, und lernen die richtige Kommunikationsweise, um die Interessen aller Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb professionell vertreten zu können.
Jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren, sowie Auszubildende unter 25 Jahren sind berechtigt an der Wahl der JAV teilzunehmen.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt die besonderen Belange der Jugendlichen und der Auszubildenden im Betrieb wahr.
Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden laut Betriebsverfassungsgesetz gewählt in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, unabhängig von ihrem Alter (§60 BetrVG). Weitere Voraussetzung für die Wahl einer JAV ist, dass es im Betrieb einen Betriebsrat gibt. Der Betriebsrat muss einen Wahlvorstand bestellen und initiiert somit die JAV.
Die regelmäßigen Wahlen zur JAV finden alle 2 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt (§ 64 BetrVG). Dementsprechend beträgt die regelmäßige Amtszeit der JAV-Mitglieder zwei Jahre. Die Größe der JAV richtet sich nach der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unter 18 Jahren und der Auszubildenden jeglichen Alters(vgl. § 62 BetrVG). Die Mitgliederzahl ist immer ungerade.
Wenn die Voraussetzungen für die Errichtung einer JAV vorliegen, ist ihre Wahl gesetzlich vorgeschrieben. Der Betriebsrat ist in diesem Fall verpflichtet, einen Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl zu bestellen (vgl. § 63 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Es bleibt aber den aktiv Wahlberechtigten überlassen, ob sie tatsächlich eine JAV wählen.
Wählen dürfen hierbei alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und alle Auszubildenden (vgl. § 61 Abs. 1 BetrVG).
Wählbar in die JAV sind grundsätzlich alle Auszubildenden des Betriebs und alle Arbeitnehmer unter 25 Jahren mit Ausnahme der Mitglieder des Betriebsrats (vgl. § 61 Abs. 2 BetrVG). Auch nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nach allgemeiner Auffassung kein selbständiges Vertretungsorgan im eigentlichen Sinne. Sie hat also – anders als der Betriebsrat – keine selbständigen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern kann nur über den Betriebsrat tätig werden.
Die JAV vertritt die besonderen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und der Auszubildenden gegenüber dem Betriebsrat, damit dieser sie in seiner Arbeit angemessen berücksichtigen und gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen kann. Eine der Kernaufgaben des JAV ist es, darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden geltenden Gesetze (insbesondere Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz), Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten und durchgeführt werden.
Zu den weiteren Aufgaben der JAV zählen:
Zu den wichtigsten Rechten der JAV gegenüber dem Betriebsrat - nicht dem Arbeitgeber - gehören:
Damit sämtliche Aufgaben, Pflichten und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertreter ordentlich durchgeführt werden können, ist Vorwissen gefragt. Hierfür bietet Ihnen Poko das passende Seminar im Bereich der Jugenden- und Auszubildendenvertretung an. Ob bei Ihnen vor Ort bei Ihnen im Betrieb, als Webinar oder an einem unserer schönen Seminarstandorte – mit Poko-Seminaren sind Sie Fit für die Aufgaben als Vertretung in der JAV.