Wie läuft die JAV-Wahl ab?

 

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Alle Jahre wieder wird die JAV gewählt. Genau genommen alle zwei Jahre. Das ergibt sich aus § 64 Abs. 1 BetrVG. Die regelmäßigen Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt.

Wer jetzt noch nicht über die anstehenden JAV-Wahlen nachgedacht hat, sollte dies so langsam tun. Nicht, dass wir drängeln wollen. Aber wie Ihr gleich sehen werdet, bedarf es durchaus einiger Vorbereitung, damit Eure JAV-Wahl erfolgreich verläuft.

 

Webinar: JAV-Wahl

 

 

Die Voraussetzungen für die JAV-Wahl

Damit ihr überhaupt eine JAV wählen dürft, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Zum einen müssen in eurem Betrieb üblicherweise fünf (oder mehr) jugendliche Arbeitnehmer (jünger als 18 Jahre) oder Auszubildende (jünger als 25 Jahre) beschäftigt sein und
     
  • in eurem Betrieb muss es einen Betriebsrat geben.

Warum einen Betriebsrat, wird sich jetzt der ein oder andere denken. Nun, nur der Betriebsrat kann die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung einleiten. Ihr selbst seid dazu nicht berechtigt. Dies regelt § 63 BetrVG. Euer Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Und ab da geht es los. Wenn ihr also noch keine JAV in eurem Betrieb habt, sprecht mit eurem Betriebsrat, der wird alles Nötige in die Wege leiten. Und wenn ihr oder euer Betriebsrat Hilfe braucht, dann sind wir ja auch noch da. Schaut einfach mal rein.

Wer darf für die JAV-Wahl kandidieren?

Alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter sowie alle jungen Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich zur Wahl der JAV aufstellen lassen. Ausschlaggebend für die Voraussetzungen der Wählbarkeit ist der Beginn der Amtszeit. Der Kandidat darf nicht Mitglied des Betriebsrats sein. Wer Ersatzmitglied des Betriebsrats ist, ist noch wählbar, solange er nicht vorübergehend oder dauerhaft für ein verhindertes BR-Mitglied eingesprungen ist. Wahlberechtigt sind, anders als bei den Kandidaten, alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Arbeitnehmer unter 18 Jahren (egal ob in Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet beschäftigt) und alle Auszubildenden, wobei der Begriff hier weiter gefasst ist als nach dem Berufsbildungsgesetz und z. B. auch Volontäre oder teilweise auch Praktikanten dazu zählen können. Azubis sind wahlberechtigt ,unabhängig vom Alter. 

Wahlberechtigte, die nur wenig deutsch sprechen, müssen vom Wahlvorstand Übersetzungen für alle wichtigen Hinweise bekommen.

 

Veranstaltungen für die JAV

 

Die wichtigsten Schritte der JAV-Wahl:

  1. Als erstes solltet ihr euren Betriebsrat über die anstehenden JAV-Wahlen informieren. Dieser errechnet dann das Ende der laufenden Amtszeit…
  2. …und bestellt  den Wahlvorstand und seinen Vorsitzenden. Und das Ganze im normalen Wahlverfahren spätestens acht Wochen und im vereinfachten Wahlverfahren spätestens vier Wochen vor Ablauf der laufenden Amtszeit (§ 63 Abs. 2 bzw. Abs. 4 BetrVG;).
  3. Der Wahlvorstand hat dann als erstes die Aufgabe die Wählerliste zu erstellen und  die Größe der zukünftigen JAV zu bestimmen .
  4. Weiter geht’s mit dem Wahlausschreiben. Hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erstellt, wird dieses gemeinsam mit der Wählerliste und der Wahlordnung im Betrieb ausgehangen.
  5. Nun beginnt so langsam die heiße Phase. Was nutzt eine JAV-Wahl ohne Kandidaten. Also heißt es: Kandidaten finden! Die Wahlvorschläge werden dann innerhalb der im Wahlausschreiben näher bestimmten Fristen  vom Wahlvorstand entgegengenommen und geprüft.
  6. Und damit ihr auch wisst, wen ihr wählen könnt, werden die Wahlvorschläge jetzt veröffentlicht. Wer hat die beste Wahlkampagne gestartet?
  7. Der Wahltag nähert sich. Ist das Wahlbüro vorbereitet? Haben wir ausreichend Wahlzettel und eine Urne? Und kennen alle den Weg ins Wahlbüro? Nein? Dann solltet ihr noch ein paar Wegweiser aufstellen.
  8. Am Wahltag werden in der Regel direkt nach der Wahl die Stimmen öffentlich ausgezählt und auf ihre Gültigkeit überprüft.
  9. Das war’s? Nicht ganz. Die neu gewählten Mitglieder müssen noch informiert werden und zur konstituierenden Sitzung eingeladen werden.
  10. Ach ja. Gratulieren nicht vergessen.