Alle Jahre wieder wird die JAV gewählt. Genau genommen alle zwei Jahre. Das ergibt sich aus § 64 Abs. 1 BetrVG. Die regelmäßigen Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt.
Wer jetzt noch nicht über die anstehenden JAV-Wahlen nachgedacht hat, sollte dies so langsam tun. Nicht, dass wir drängeln wollen. Aber wie Ihr gleich sehen werdet, bedarf es durchaus einiger Vorbereitung, damit Eure JAV-Wahl erfolgreich verläuft.
Webinar: JAV-Wahl
Damit ihr überhaupt eine JAV wählen dürft, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
Warum einen Betriebsrat, wird sich jetzt der ein oder andere denken. Nun, nur der Betriebsrat kann die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung einleiten. Ihr selbst seid dazu nicht berechtigt. Dies regelt § 63 BetrVG. Euer Betriebsrat bestellt einen Wahlvorstand für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Und ab da geht es los. Wenn ihr also noch keine JAV in eurem Betrieb habt, sprecht mit eurem Betriebsrat, der wird alles Nötige in die Wege leiten. Und wenn ihr oder euer Betriebsrat Hilfe braucht, dann sind wir ja auch noch da. Schaut einfach mal rein.
Alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter sowie alle jungen Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich zur Wahl der JAV aufstellen lassen. Ausschlaggebend für die Voraussetzungen der Wählbarkeit ist der Beginn der Amtszeit. Der Kandidat darf nicht Mitglied des Betriebsrats sein. Wer Ersatzmitglied des Betriebsrats ist, ist noch wählbar, solange er nicht vorübergehend oder dauerhaft für ein verhindertes BR-Mitglied eingesprungen ist. Wahlberechtigt sind, anders als bei den Kandidaten, alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter.
Alle Arbeitnehmer unter 18 Jahren (egal ob in Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet beschäftigt) und alle Auszubildenden, wobei der Begriff hier weiter gefasst ist als nach dem Berufsbildungsgesetz und z. B. auch Volontäre oder teilweise auch Praktikanten dazu zählen können. Azubis sind wahlberechtigt ,unabhängig vom Alter.
Wahlberechtigte, die nur wenig deutsch sprechen, müssen vom Wahlvorstand Übersetzungen für alle wichtigen Hinweise bekommen.
Veranstaltungen für die JAV