Feststellung und Anerkennung der (Schwer-)Behinderung
Die SBV als kompetenter Berater im Anerkennungsverfahren
Sie erfahren, wie das Feststellungs- und das Gleichstellungsverfahren abläuft und welchen Nutzen die Anerkennung der (Schwer-)Behinderung für die betroffenen Kollegen haben kann. Durch eine fundierte Kenntnis der beiden Verfahren und eine sorgfältige Unterstützung können Sie wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Kollegen ihre Rechte effektiv wahrnehmen und unnötige Fehler vermieden werden. Machen Sie sich in diesem Seminar vertraut mit der Antragstellung und den weiteren Abläufen im Widerspruchsverfahren.
Von der Erst- oder Neufeststellung bis zum Widerspruch: Das Verfahren zur Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) oder der sogenannten Gleichstellung, ist in der Tat komplex und erfordert umfassendes Wissen über die behördlichen und gerichtlichen Abläufe. Als Vertrauensperson haben Sie die wichtige Aufgabe, Ihre behinderten Kollegen qualifiziert zu beraten und vor falschen Schritten oder zu hohen Erwartungen an das Verfahrensergebnis zu schützen.
Feststellung einer (Schwer-)Behinderung im Anerkennungsverfahren
- Behinderung oder Schwerbehinderung – wo ist der Unterschied?
- Grad der Behinderung (GdB) – Festlegung und Bedeutung
- Inhalt und Gestaltung eines korrekten Antrags
- Was ist ein Verschlimmerungsantrag?
- Wo stelle ich eigentlich meinen Gleichstellungsantrag?
Grundsätzliches zum Anerkennungsverfahren
- Erst- und Neufestsetzungsanträge
- Ausstellung, Verlängerung und Wirkung des Schwerbehindertenausweises
- Abgelehnter Antrag: Widerspruchsverfahren und Klage beim Sozialgericht
- Der sog. Gleichstellungsantrag – Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gleichstellung
Konsequenzen und Nutzen der Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
- Für den Arbeitnehmer: Sonderkündigungsschutz und Zusatzurlaub
- Für den Arbeitgeber: Förderungen und Zuschüsse durch Versorgungsämter und Agentur für Arbeit
- Wichtig: Diskriminierungsschutz durch das AGG
- Was bewirkt eine Gleichstellung – die wichtigsten gesetzlichen Auswirkungen
Besonderheiten bei den Verfahrensabläufen im Anerkennungsverfahren
- Wozu dient die sog. Versorgungsmedizinverordnung?
- Bedeutung ärztlicher Befundberichte und Gutachten
- Immer wichtig: Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht
- Muster und Beispiele für korrekte Schreiben und Anträge
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Wichtig: Teilen Sie uns bei Buchung mit, ob Sie aufgrund einer Behinderung bestimmte Anforderungen an das Veranstaltungshotel haben!
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
"Gute Organisation im Vorfeld, rechtzeitige Zusendung der Unterlagen, sehr gute Betreuung vor Ort. Die Referentin hat mir viel geholfen, hat Fragen sehr sachgemäß und ausführlich beantwortet. Danke dafür!"
Teilnehmer dieses Seminars in Hamburg
"Lebendig, sympathisch, fachlich reichhaltig, flexibel, auf Fragen konnte immer eingegangen werden."
Teilnehmer dieses Seminars in Hamburg
"Der Referent hat die Inhalte sehr gut dargestellt. Er referiert praxisbezogen und ist auf Fragen sofort eingegangen!"
Teilnehmer dieses Seminars in Heidelberg