Betriebsratsarbeit und Corona-Virus
Die Arbeitswelt steht vor ganz neuen Herausforderungen.
Das Corona-Virus zwingt jeden von uns, sein Leben vorübergehend erheblich umzustellen und die Bundesregierung verlangt von allen Bundesbürgern Mithilfe.
Darüber hinaus greift das Virus für Viele leider deutlich in das Berufsleben ein.
Deshalb sind auch die Aufgaben für den Betriebsrat noch vielfältiger geworden. Mit verschiedenen Themen werden Sie gleichzeitig konfrontiert: Gesundheitsschutz und Kinderbetreuung, wirtschaftliche Auswirkungen, Arbeitsplatzsicherheit etc..
Hier halten wir Sie ständig über (gesetzliche) Neuerungen in der aktuellen Situation auf dem Laufenden. Schauen Sie also wieder herein!
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Betriebsratsarbeit!

§ 129 BetrVG ist zurück!
Der Gesetzgeber hat reagiert: Bundestag und Bundesrat haben am Freitag 10.12.2021 im Rahmen eines größeren Gesetzespaketes beschlossen, dass pandemiebedingt nun auch wieder Betriebsversammlungen, Betriebsräteversammlungen und Jugend- und Auszubildendenversammlung digital abgehalten werden können.

Einführung einer Homeoffice-Pauschale - Stand: 03.12.2020
Die Arbeit im Homeoffice kann zukünftig steuerlich geltend gemacht werden. Ein separates Arbeitszimmer muss dazu nicht nachgewiesen werden. Die Homeoffice-Pauschale soll noch im Dezember im Rahmen des Jahressteuergesetzes verabschiedet werden.