Überstunden gehören in vielen Betrieben zum Alltag, doch die Frage „Muss man Überstunden machen?“ ist rechtlich und praktisch nicht so einfach zu beantworten. Viele Beschäftigte fragen sich, welche Pflichten tatsächlich bestehen und wo klare Grenzen gezogen werden. Für Betriebsräte ist es daher entscheidend, das Arbeitsrecht gut zu kennen, um bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen aktiv mitwirken zu können.
Das Poko-Institut unterstützt Betriebsräte dabei, ihre Mitbestimmungsrechte effektiv einzusetzen: Mit Betriebsrat-Seminaren, Betriebsrat-Webinaren oder individuell zugeschnittenen Inhouse-Schulungen erhalten Gremien das notwendige Wissen, um Kolleg*innen fair und rechtssicher zu vertreten.
Seminar: Überstunden und Mehrarbeit
Die rechtliche Grundlage für Überstunden findet sich im Arbeitsrecht. Grundsätzlich besteht keine allgemeine Verpflichtung, mehr zu arbeiten als im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Nur wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich eine entsprechende Regelung enthalten ist, können Arbeitgeber Überstunden anordnen.
Gerichte haben zudem festgelegt, dass Überstunden nur in Ausnahmefällen ohne ausdrückliche Vereinbarung verlangt werden dürfen – etwa bei unvorhersehbaren betrieblichen Notlagen. Damit ist klar: Überstunden müssen nicht pauschal akzeptiert werden, sondern beruhen auf rechtlich geregelten Grundlagen.
Ob Überstunden verpflichtend sind, hängt also immer von der rechtlichen Grundlage und den Umständen ab. Im Wesentlichen lassen sich zwei Konstellationen unterscheiden:
Nicht jede Beschäftigtengruppe ist gleichermaßen verpflichtet, Überstunden zu leisten. Das Arbeitsrecht sieht für bestimmte Personengruppen besondere Schutzvorschriften vor. Dazu zählen:
Diese Beispiele verdeutlichen: Bestimmte Arbeitnehmergruppen haben zusätzliche Rechte, die von Arbeitgebern und auch von Betriebsräten bei der Gestaltung von Arbeitszeitregelungen unbedingt berücksichtigt werden müssen.
Wie viele Überstunden geleistet werden müssen, ergibt sich aus den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Danach beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Zudem gibt es Folgendes zu beachten:
Überstunden sind nicht grenzenlos verpflichtend. Nur auf Grundlage von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder in seltenen Notfällen dürfen sie eingefordert werden.
Überstunden sind ein klassisches Thema der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Der Betriebsrat hat hier weitreichende Rechte und gestaltet aktiv mit, wie Mehrarbeit im Betrieb geregelt wird:
Damit übernimmt der Betriebsrat eine Schlüsselrolle, um Arbeitnehmer*innen wirksam vor unzulässiger oder übermäßiger Mehrarbeit zu schützen.
Die Frage, ob man Überstunden machen muss, hängt immer von den rechtlichen Grundlagen ab. Ohne vertragliche Regelung oder betriebliche Notlage besteht keine Verpflichtung. Entscheidend ist, dass klare Grenzen eingehalten und Überstunden stets ausgeglichen werden.
Für Betriebsräte bedeutet das: Mit fundiertem Wissen im Arbeitsrecht können sie Kolleg*innen effektiv vertreten und für faire Arbeitszeitregelungen sorgen. Das Poko-Institut bietet hierfür umfangreiche Seminare für den Betriebsrat: in Präsenz an unseren Poko-Standorten, in Form von Betriebsrat-Webinaren oder praktischen Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort – praxisnah, rechtssicher und auf die individuellen Anforderungen im Betrieb abgestimmt.