Mindestlohn

Darunter versteht man ein per Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das nicht unterschritten werden darf. Die Festlegung kann durch den Staat oder durch die Tarifparteien erfolgen.

Der gesetzliche Mindestlohn (festgelegt im Mindestlohngesetz) passt sich gegebenenfalls automatisch an die Preis- und Lohnentwicklung an oder wird vom Gesetzgeber beziehungsweise einer Kommission festgelegt. Stand 01.01.2020 beträgt er 9,35 € pro Stunde. Er wurde im Januar 2015 eingeführt, damals lag er noch bei 8,50 €.

Der Mindestlohn ist zwar allgemeingültig, es gibt jedoch einige Personengruppen, die davon ausgenommen sind.

  • Minderjährige
  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikanten im Rahmen eines Studiums
  • Personen im Rahmen eines freiwilligen Orientierungspraktikums (kürzer als 3 Monate)
  • Langzeitarbeitslose (ohne Unterbrechung für mindestens ein Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet)
  • Ehrenamtliche
  • Saisonarbeiter und Zeitungszusteller

Die Überwachung und Kontrolle zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgt durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dazu beizutragen. Seit Einführung hat er zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten.