Eine Betriebsstilllegung bzw. Betriebsschließung ist für alle Beteiligten ein einschneidendes Ereignis – besonders für Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, und für den Betriebsrat, der ihre Interessen vertritt.
Bisher hatte das BAG bei Fehlern im Konsultations- oder Anzeigeverfahren nach §§ 17 ff. KSchG die zwingende Unwirksamkeit von Kündigungen angenommen.
Arten von Unternehmenskrisen gibt es viele – von finanziellen Engpässen über strategische Fehlentwicklungen bis hin zu extern bedingten Marktkrisen.
In vielen Branchen und Unternehmen stehen nicht nur Entscheidungsträger, sondern auch und vor allem Betriebs- und Personalräte vor der Herausforderung eines professionellen Krisenmanagements
Wir haben einen kurzen Überblick für Sie zusammengestellt, was Betriebsrat und Arbeitnehmer zum Thema Insolvenz wissen sollten und wie zu einem gewissen Zeitpunkt noch Einfluss genommen werden kann.
Was müssen Sie im Zusammenhang mit Kurzarbeit wissen und beachten? Wie und wann sind Sie als Betriebsrat zu beteiligen? Und was bringt uns das sogenannte Transformationskurzarbeitergeld?
Im Sozialplan geregelte Abfindungen dienen dazu, wirtschaftliche Nachteile für Arbeitnehmende bei größeren Betriebsänderungen abzufedern. Doch erhalten Mitarbeiter*innen auch dann eine Abfindung, wenn sie das Unternehmen freiwillig verlassen?
Eine Einigungsstelle darf das Sozialplanvolumen nicht von der Entscheidung eines Dritten abhängig machen, sondern muss selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang bzw. mit welchen Leistungen die den Arbeitnehmern entstehenden Nachteile ausgeglichen oder gemildert werden.
Die Abfindung schwerbehinderter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wirft häufig arbeitsrechtliche Fragen auf.
Ein Betriebsübergang stellt den Betriebsrat vor zahlreiche Herausforderungen – insbesondere im Hinblick auf Informationsrechte, Mitbestimmung und Kündigungsschutz.
Auch in Zeiten der Flexibilisierung ist es nicht ganz einfach für den Arbeitgeber eine beabsichtigte Versetzung eines Arbeitnehmers durchzusetzen.
Leiharbeiter und Betriebsrat begegnen sich im Betriebsalltag häufig unter besonderen Voraussetzungen: Leiharbeitnehmer*innen haben formal nur einen Arbeitgeber – den Verleiher (also die Zeitarbeitsfirma) –, arbeiten jedoch tatsächlich im Betrieb eines anderen Unternehmens, dem sogenannten Entleiher.