Autorin: Anja Scheuermann, Dozentin für Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und agile Methoden
Mal eben Gemini oder ChatGPT fragen… KI-Anwendungen haben längst ihren Einzug in unseren Alltag gehalten. Kein Wunder, denn schließlich sparen wir uns damit aufwendige Recherchen, erhalten blitzschnell treffend formulierte Texte oder Anregungen zur Bild- und Videogestaltung. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats liegen hier enorme Potenziale. Vorausgesetzt, es werden ein paar Fallstricke beachtet.
KI-Anwendungen machen unser Leben leichter. Gerade für die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates bieten sie spannende Möglichkeiten, weil sie nicht nur fähig sind, Qualität zu liefern (zum Beispiel Intranetartikel vorzuformulieren oder treffende Illustrationen zu erstellen), sondern das Ganze auch in einem Bruchteil der Zeit schaffen, die wir selbst dazu benötigen würden. Als Betriebsrat ist die Zeit ohnehin eng genug bemessen, die Öffentlichkeitsarbeit fällt da neben der fachlichen Arbeit gerne einmal hinten runter – wie gut, wenn uns da ein KI-Buddy zumindest einen Teil der Arbeit abnehmen kann.
KI-Tools können hervorragend zur Texterstellung oder zur Konzeption von Inhalten eingesetzt werden. Am bekanntesten ist hier ChatGPT von OpenAI. Aus wenigen inhaltlichen Angaben lässt sich von der KI zum Beispiel ein Artikel für den nächsten Newsletter erstellen oder ein Konzept für ein Kurzvideo. Für die Erstellung von Postern, Flyern oder Aushängen bietet sich zum Beispiel Canva an. Viele kennen Canva bereits als einen Dienst, der eine Vielzahl von Designvorlagen zur Verfügung stellt, die dann nach den eigenen Wünschen verändert und gespeichert werden können. Seit einiger Zeit wird der Dienst zudem kontinuierlich um KI-Tools zum Beispiel zur eigenen Bildgenerierung ergänzt. Daneben gibt es KI-Helfer zur Videoerstellung, wie z.B. Pictory, oder Übersetzungstools wie DeepL für automatische Übersetzungen in andere Sprachen – sehr hilfreich in Betrieben mit mehrsprachiger Belegschaft.
Allein der Begriff künstliche Intelligenz führt bereits ein wenig in die Irre: Denn KI ist nicht intelligent im menschlichen Sinne, sie kann Informationen nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin prüfen. KI erstellt Inhalte auf Basis von Korrelationen – das heißt die KI untersucht große Datenmengen nach statistischen Mustern und erstellt so Antworten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit als sinnvoll angesehen werden. Schwierig dabei ist, dass die Antworten so hervorragend aufbereitet sind, also so klug klingen. Dahinter verbirgt sich aber manchmal – mit Verlaub gesagt – auch einfach nur wunderschön verpackter Mist. Und wenn zum Beispiel der Intranetartikel, den die KI für uns geschrieben hat, sprachlich so rund und schlau klingt, achten wir manchmal nicht so genau auf mögliche inhaltliche Fehler. Daher gilt gerade bei KI-Texten: Besonders kritisch gegenlesen. Und gerade bei wichtigen Themen, die KI auch einmal auffordern, Quellen zu allen inhaltlichen Aussagen zu ergänzen. So kann ich selbst prüfen, ob mir diese vertrauenswürdig erscheinen.
Daneben gibt es einige rechtliche Punkte zu beachten. Allen voran die Wahrung von Persönlichkeitsrechten (Datenschutz) sowie von Betriebsgeheimnissen. Denn alles, was ich der KI an Informationen zur Verfügung stelle, gebe ich damit an einen externen Anbieter ab – und das oft auf Servern außerhalb der EU. Die Informationen werden dann zum weiteren Training der KI genutzt und können in völlig anderen Kontexten wiederverwendet werden. Wo möglich, sollten Daten daher immer abstrahiert oder anonymisiert werden und KI-Anwendungen der Vorzug gegeben werden, die EU-rechtskonform sind.
KI-Tools sind (unter Beachtung einiger rechtlicher Grundsätze) hervorragend für den Einsatz im Betriebsrat geeignet, um die Öffentlichkeitsarbeit weniger zeitaufwendig und vielleicht auch ein wenig schillernder zu gestalten. Allerdings sollte die KI immer nur für Entwürfe und Ideen eingesetzt werden. Danach braucht es immer noch menschliche Intelligenz, um die Vorschläge kritisch zu bewerten und zu überarbeiten bevor ein Text, Bild oder Video schließlich nach draußen zu den Kolleginnen und Kollegen darf. Das letzte Wort hat weiterhin der Betriebsrat.