Hybrides Arbeiten
Homeoffice und Büroarbeitsplatz – worauf der Betriebsrat achten muss - Auch als WEBINAR
Auf den Punkt: Sie lernen in diesem Seminar, was genau sich hinter »hybridem Arbeiten« verbirgt und welche Herausforderungen aber auch Chancen die Veränderungen für Sie als Betriebsrat und Ihre Kollegen bereithalten. Sie erfahren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf Sie als Betriebsrat bei hybriden Arbeitsmodellen achten müssen. So können Sie die Weichen für die Zukunft auch im Sinne der Belegschaft richtig stellen.
Hintergrund: Viele Beschäftigte erwarten, dass sich die Einstellung ihrer Arbeitgeber zum „Homeoffice“ aufgrund der Erfahrungen in der Krise ändern wird und wünschen sich ein flexibleres Arbeiten auch in der Zukunft. Auch Betriebsräte suchen nach flexiblen Lösungen für ihre Mitarbeiter. Dabei sind Hybrid-Konzepte (oder „alternierendes Arbeiten“) ein neuer Trend. Der flexible Mix aus Homeoffice, mobiler Arbeit und Anwesenheit im Büro sollte aber gut durchdacht und klar geregelt sein.
Hybrides Arbeiten – was steckt dahinter?
- Was heißt das eigentlich „hybrides Arbeiten“?
- Neue Unternehmenskultur: Werte, Prinzipien, Praktiken
- Mehr Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer
- Hochflexible und transparente Arbeitsabläufe – Voraussetzung oder Ergebnis?
- Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen
- Vor- und Nacheile flexibler Arbeitsplatzmodelle
Rahmenbedingungen für hybride Zusammenarbeit – worauf der Betriebsrat achten muss
- Wahlmöglichkeit und dennoch klare Regeln
- Vertragliche und rechtliche Gestaltungsspielräume – was lässt das Arbeitsrecht zu?
- Alternierendes Arbeiten und Arbeitszeit – wie weit geht das Direktionsrecht?
- Fragen rund um Homeoffice und Telearbeit
- Ausstattung und Arbeitsschutz
- Rechtsanspruch auf Homeoffice?
Mitbestimmung des Betriebsrats
- Das A & O: Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information, §§ 80, 90 BetrVG
- Hybrides Arbeiten: Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?
- Personalplanung, Einstellung, Versetzung & Co.
- Arbeitszeitmodelle, Höchstgrenzen und Ausgleichsfragen
- Leistungs-/Verhaltensüberwachung in hybriden Strukturen – Regelungsbedarf prüfen
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.