In diesem Seminar kombinieren wir die Inhalte unserer Grundlagenseminare „Betriebsverfassungsrecht – Teil 3“ und „Arbeitsrecht – Teil 3“ als besondere Inhouse-Veranstaltung. Wir vermitteln Ihnen die erforderlichen Kompetenzen in weiteren Kernpunkten der Betriebsverfassung und Sie vertiefen zugleich Ihre Kenntnisse insbesondere zu Umstrukturierungsprozessen, Vergütungsfragen und zum Einsatz von Drittpersonal. Abgestimmt auf Ihre Situation und Ihre Fragestellungen komplettieren Sie so in kompakter Form das erforderliche Grundlagenwissen für Ihre Betriebsratsarbeit!
Besondere Fragen zur Geschäftsführung des Betriebsrats
· BR, GBR, KBR oder sogar EBR – wer ist zuständig?
· Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Zusammenarbeit mit JAV und SBV
· Die Geschäftsordnung des Betriebsrats – Tipps zur praxisorientierten Gestaltung
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
· Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
· Die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
· Voraussetzung und Fälle der Betriebsänderung
· Der Interessenausgleich als Fahrplan: Zweck, Inhalt und Bedeutung
· Der Sozialplan – erzwingbare Betriebsvereinbarung
Betriebsübergang und Betriebsteilübergang
· Besitzstandsregelungen für betroffene Arbeitnehmer
· Kündigung vor und nach Betriebsübergang – immer möglich?
· Rechte des Betriebsrats – frühzeitig einfordern
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
· Initiativrechte nutzen: agieren statt reagieren
· Einigungsstellenverfahren und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
Vergütungsfragen im Fokus
· Equal-Pay und Lohngerechtigkeit im Betrieb – wofür der BR sich stark machen kann
· Zulagen, Boni, Gratifikationen, Prämien – was ist zu beachten?
· Kurzarbeitergeld und freiwillige Arbeitgeberzuschüsse
· Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – gesetzliche Regelungen, Mitwirkungspflichten des
Arbeitnehmers, Anforderungen an die AU-Bescheinigung
Drittpersonal im Betrieb – von Leiharbeit bis Werkvertrag
· Leiharbeit, Dienstvertrag, Werkvertrag: ein Überblick
· Auch hier: Informationsrechte über Personalplanung einfordern
Umgang mit Beschwerden von Arbeitnehmern
· Einleitung und Ablauf des Beschwerdeverfahrens
· Typische betriebliche Konfliktsituationen und Lösungsansätze
Unsere Einführungsseminare vermitteln das für die Betriebsratsarbeit unbedingt erforderliche Wissen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Darüber hinaus vermitteln sie das erforderliche wirtschaftliche und kommunikative Grundwissen, ohne das eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 4,5 - 5,0 Tage
Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.