Die Insolvenz des Unternehmens ist die schlimmste Folge, die eine Krise haben kann. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit, so sind alle Beteiligten vor riesige Herausforderungen gestellt. Für den Betriebsrat geht es jetzt vor allem darum, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten und gleichzeitig sicher zu stellen, dass die von Entlassung bedrohten Kollegen eine bestmögliche Kompensation (Abfindung, Qualifikation) erhalten können. Zusätzlich ist er natürlich auch der wichtigste Ansprechpartner für die Fragen der Belegschaft. Denn auch während des Insolvenzverfahrens bleiben die Rechte des Betriebsrats bestehen, aber es gelten rechtliche Einschränkungen und Besonderheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen.
In diesem Seminar werden Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die für einen Interessenausgleich und Sozialplan während der Insolvenz zu beachten sind. Sie erfahren, mit welchen Entscheidungsbefugnissen der Insolvenzverwalter als Ihr Ansprechpartner ausgestattet ist, und erhalten Tipps und Hilfestellungen für die Verhandlungen. So können Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen auch in dieser Ausnahmesituation kompetent beraten und vertreten.
Insolvenzverfahren – kurzer Überblick über die Insolvenzordnung (InsO)
Wirkung der Insolvenz auf die betriebliche Mitbestimmung
Interessenausgleich in der Insolvenz
Sozialplan in der Insolvenz
Beschäftigungssichernde Regelungen unter Einbeziehung der BA
Sozialplan in der Einigungsstelle / gerichtliche Überprüfung eines Sozialplans
Praxistipps und Hinweise für Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan / Erstellung einer Checkliste
Diese Veranstaltung kann erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Diese Veranstaltung können für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 96 Abs. 4 SGB IX vermitteln.
Hinweise zur sicheren Beschlussfassung finden Sie auch in unserem Inhouse-Folder.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 - 3,0 Tage
Teilnehmer: max. 20
Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.