Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz
Rechtliche Rahmenbedingungen und Besonderheiten
Die Insolvenz des Unternehmens ist die schlimmste Folge, die eine Krise haben kann. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit, so sind alle Beteiligten vor riesige Herausforderungen gestellt. Für den Betriebsrat geht es jetzt vor allem darum, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten und gleichzeitig sicher zu stellen, dass die von Entlassung bedrohten Kollegen eine bestmögliche Kompensation (Abfindung, Qualifikation) erhalten können. Zusätzlich ist er natürlich auch der wichtigste Ansprechpartner für die Fragen der Belegschaft. Denn auch während des Insolvenzverfahrens bleiben die Rechte des Betriebsrats bestehen, aber es gelten rechtliche Einschränkungen und Besonderheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen.
In diesem Seminar werden Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die für einen Interessenausgleich und Sozialplan während der Insolvenz zu beachten sind. Sie erfahren, mit welchen Entscheidungsbefugnissen der Insolvenzverwalter als Ihr Ansprechpartner ausgestattet ist, und erhalten Tipps und Hilfestellungen für die Verhandlungen. So können Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen auch in dieser Ausnahmesituation kompetent beraten und vertreten.
Insolvenzverfahren – kurzer Überblick über die Insolvenzordnung (InsO)
- Ablauf und Ziele des Verfahrens
- Stellung des Insolvenzverwalters
- Begriffsklärung: Insolvenzmasse, Gläubigerausschuss etc.
Wirkung der Insolvenz auf die betriebliche Mitbestimmung
- Kündigung von Betriebsvereinbarungen (§ 120 InsO)
- Betriebsänderung und Vermittlungsverfahren (§ 121 InsO, § 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG)
- Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen in der Insolvenz
- Auswirkungen auf vor Verfahrenseröffnung geschlossene Sozialpläne
Interessenausgleich in der Insolvenz
- Abgekürztes Verfahren
- Kündigungsschutz und Sozialauswahl
- (Teil-)Betriebsübergang auf Investor
Sozialplan in der Insolvenz
- Inhalt des Sozialplans, Begrenzung des Volumens
- Regelungen für Härtefälle
- Vorruhestandsregelungen
- Regelungen zu betrieblichen Sozialleistungen und zur Altersversorgung
Beschäftigungssichernde Regelungen unter Einbeziehung der BA
- Transfersozialplan
- Beschäftigungs- /Transfergesellschaften
Sozialplan in der Einigungsstelle / gerichtliche Überprüfung eines Sozialplans
Praxistipps und Hinweise für Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan / Erstellung einer Checkliste
37,6
Diese Veranstaltung kann erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
SGB IX
Diese Veranstaltung können für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 96 Abs. 4 SGB IX vermitteln.
Hinweise zur sicheren Beschlussfassung finden Sie auch in unserem Inhouse-Folder.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.