Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen - Praxisworkshop
Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Sinn und Zweck dieses Beteiligungsrechts ist es, dem Betriebsrat die Möglichkeit zu geben, durch seine Stellungnahme auf den Willen des Arbeitgebers einzuwirken und ihn durch Darlegung von etwaigen Gegengründen unter Umständen von seinem Plan abzubringen, den betreffenden Arbeitnehmer zu entlassen. Bei der Formulierung von Widersprüchen zu beabsichtigten Kündigungen bestehen jedoch häufig Unklarheiten, welche Anforderungen an einen wirksamen Widerspruch gestellt werden und welche Widerspruchsgründe erfolgreich geltend gemacht werden können.
In diesem Workshop werden Ihnen in kompakter Form zunächst die Grundzüge des Kündigungsrechts anhand der neueren Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vertiefend dargestellt. Darauf aufbauend üben Sie anhand von Praxisbeispielen die Formulierung von Widersprüchen ein und werden so in die Lage versetzt, eigenständig und rechtswirksam Ihr Widerspruchsrecht auszuüben.
Kündigungsrecht - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
- Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung
- Fristlose und fristgerechte Kündigung
- Wirksame Beteiligung des Betriebsrats - Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Folgen bei Anhörungsfehlern - Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
Ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats
- Formerfordernis, Fristlauf und Fristberechnung
- Vorliegen eines Widerspruchgrundes und konkreter betrieblicher Tatsachen
- Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers
- Die Gründe des § 102 Abs. 3 BetrVG im Einzelnen
- Umgang mit Vorlagen und Mustern
- Praxisbeispiele und Übungen zur Formulierung
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.