Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Sinn und Zweck dieses Beteiligungsrechts ist es, dem Betriebsrat die Möglichkeit zu geben, durch seine Stellungnahme auf den Willen des Arbeitgebers einzuwirken und ihn durch Darlegung von etwaigen Gegengründen unter Umständen von seinem Plan abzubringen, den betreffenden Arbeitnehmer zu entlassen. Bei der Formulierung von Widersprüchen zu beabsichtigten Kündigungen bestehen jedoch häufig Unklarheiten, welche Anforderungen an einen wirksamen Widerspruch gestellt werden und welche Widerspruchsgründe erfolgreich geltend gemacht werden können.
In diesem Workshop werden Ihnen in kompakter Form zunächst die Grundzüge des Kündigungsrechts anhand der neueren Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vertiefend dargestellt. Darauf aufbauend üben Sie anhand von Praxisbeispielen die Formulierung von Widersprüchen ein und werden so in die Lage versetzt, eigenständig und rechtswirksam Ihr Widerspruchsrecht auszuüben.
Kündigungsrecht - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
Ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 1,0 - 2,0 Tage
Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.