Die Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder

Fehler vermeiden – haftungs- und strafrechtliche Risiken minimieren


Die Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder

§ 37,6

Auch für den Betriebsrat gilt: Wer handelt, macht auch Fehler. Aber welche Konsequenzen haben Fehler? Haftet gegebenenfalls der Betriebsrat oder das einzelne Betriebsratsmitglied? Wann besteht die Gefahr, dass ein Betriebsratsmitglied schadensersatzpflichtig wird? Wann kann ein Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat ausgeschlossen oder der Betriebsrat aufgelöst werden? Welches Fehl-verhalten zieht möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich?

In unserem Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte über die haftungs- und strafrechtlichen Risiken der Betriebsratstätigkeit. Sie erkennen typische Fehlerquellen und können Risiken für sich und Ihre Kollegen minimieren.

Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten

  • Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
  • Was darf wem gegenüber mitgeteilt werden, was nicht?
  • Arbeitnehmerdaten: Wann besteht eine Verschwiegenheitspflicht?
  • BR-Sitzung: Was darf nach außen dringen?

Vorteilsannahme und -gewährung

  • Das unentgeltliche Ehrenamt
  • Die »normale« Entgeltentwicklung während einer Freistellung
  • Was darf gewährt und angenommen werden, was nicht?

Verletzung der Neutralitäts- und Friedenspflicht

  • Verbot des Arbeitskampfes
  • Verbot der parteipolitischen Betätigung
  • Ämterkollision als Betriebsrat und Gewerkschaftsmitglied

Sanktionsmöglichkeiten gegen das Gremium und einzelne BR-Mitglieder

  • Auflösung des Betriebsrates
  • Ausschluss aus dem Betriebsrat
  • Außerordentliche Kündigung
  • Schadensersatz
  • Strafrechtliche Risiken

Typische Haftungsrisiken

  • Fehlerhafte Beratung von Kollegen
  • Risiken bei der Beauftragung von Beratern und Sachverständigen
  • Haftung für überhöhte/nicht erforderliche Kosten
  • Kostenverursachung ohne BR-Beschluss

Schulungsanspruch

Sie haben Anspruch auf Schulung! Dieses Seminar vermittelt i. d. R. erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 1,0 - 2,0 Tage

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