Frauen erfolgreich in Führungspositionen des Betriebsrats

Die Gleichstellung von Frauen und Männern und die bessere Integration von Frauen in Führungspositionen sind Voraussetzungen für eine positive Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Das gilt genauso für die Interessenvertretungen. Trotz der Geschlechterquote im BetrVG sind die (Vorsitzenden der) Betriebsräte überwiegend männlich. Bei der internen Aufgabenverteilung sind Frauen dann häufig in Sozial- und Personalausschüssen oder übernehmen die Protokollführung. Doch wie Frauen für exponierte Positionen oder besondere Ämter der Interessenvertretung wie Wirtschaftsausschuss oder Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat überzeugen und gewinnen?

Dieses Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die dazu beitragen wollen, dass sich mehr Frauen für wichtige Ämter des Betriebsrats zur Verfügung stellen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie Frauen motivieren und dabei begleiten können, Führungspositionen im Betriebsrat anzustreben und zu übernehmen.


Strukturelle und individuelle Hinderungsgründe erkennen

  • Die kulturelle Verwobenheit männlicher Verhaltensmuster auch in der Betriebsratsarbeit
  • Historische Begründung der »gläsernen Decke«

Mikropolitische Handlungsansätze für Frauen aufzeigen

  • Was hält Frauen selbst davon ab, sich für das Betriebsratsamt zu bewerben?
  • Die Angst der Frauen vor Macht und Verantwortung
  • Die Identifikationsfalle erkennen

Erfolgsfaktoren anwenden

  • Mechanismen erkennen, Strategien entwickeln, Ziele erreichen
  • Eigene Fähigkeiten und Kompetenzen einsetzen
  • Das Kompetenzphänomen kennen
  • Das Kommunikationsphänomen nutzen
  • Das Leistungsphänomen anwenden

Praxistipps: Selbstbewusst und überzeugend auftreten

  • Keine Angst vor Fehlern: Nur wer nichts macht, macht keine Fehler
  • Eigene Stärken anwenden, nicht nach Stärken anderer streben
  • Wertschätzung und Achtsamkeit mit sich selbst trainieren
  • Akzeptanz im Team aufbauen, Grenzen benennen
  • Transparenz, Fairness und Miteinander: Dialogkultur fördern

Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

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