Qualifizierung zum BEM-Koordinator

Arbeitsplätze für länger erkrankte Arbeitnehmer zu erhalten, ist oberstes Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Jeder Arbeitgeber ist zu dessen Angebot verpflichtet - und Sie sind zu beteiligen! Weil BEM somit dauerhaft Thema der Arbeitnehmervertretungen ist, möchten wir Sie als versierter Ansprechpartner aktiv unterstützen. Unerlässlich dafür ist, dass Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben und den Präventionsmöglichkeiten bestens auskennen und geübt sind in der lösungsorientierten Gesprächsführung selbst in unangenehmen Situationen.

Seminarbesuch 1:

Eines dieser Basisseminare sollten Sie ohnehin besuchen, um die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf des BEM und Ihre Handlungsmöglichkeiten zu kennen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement I *   oder    SBV und Betriebliches Eingliederungsmanagement *

Seminarbesuch 2:

Eine zielführende, aber auch sensible Gesprächsführung ist im BEM das A & O. Und das trainieren unsere Fachleute in diesem Seminar ganz intensiv mit Ihnen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement II  *

Seminarbesuch 3:

In diesem neuen Praxismodul erwarten Sie neben der Supervision wichtiges Aufbauwissen und praktisches Fallmanagement.

Qualifizierung zum BEM-Koordinator *

 

* Die Reihenfolge der Seminarbesuche ist für den Erwerb des Zertifikats unerheblich. Sie müssen lediglich neben dem Grundlagenseminar »Betriebliches Eingliederungsmanagement I« bzw. »SBV und Betriebliches Eingliederungsmanagement I« die Seminare »Betriebliches Eingliederungsmanagement II« und die »Qualifizierung zum BEM-Koordinator« bis zum 28.02.2026 besucht haben.

Herzlichen Glückwunsch!

 

 

Sie haben sich umfängliches Know-how rund um das BEM angeeignet und erhalten das Zertifikat »BEM-Koordinator«.
 
Dieses Zertifikat erhalten nur Teilnehmer mit nachgewiesenen Vorkenntnissen entsprechend unserer oben genannten Seminare!

 

Unsere Hotline steht Ihnen bei Fragen sehr gerne zur Verfügung.