Betriebsratswahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums

Das normale Wahlverfahren auch außerplanmäßig rechtssicher durchführen

Normalerweise werden Betriebsräte alle vier Jahre in der Zeit von März bis Mai neu gewählt. Es gibt aber Situationen, in denen außerplanmäßig eine Wahl durchgeführt werden muss, z. B. weil erstmalig ein Betriebsrat gewählt wird, bei bestehenden Gremien zu viele Mitglieder ausgeschieden sind und nicht genügend Ersatzmitglieder vorhanden sind, oder weil sich die Mitarbeiterzahl stark geändert hat.

In diesem Seminar werden Sie Schritt für Schritt durch die Etappen Ihrer außerplanmäßigen Betriebsratswahl geführt. Ihnen werden die – teilweise neuen – gesetzlichen Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausführlich dargestellt. Des Weiteren erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Lösung von Problemen, die regelmäßig bei jeder Betriebsratswahl auftreten.


Bestellung des Wahlvorstands

  • Größe und Zusammensetzung des Wahlvorstands
  • Die Besonderheiten bei vorzeitiger Wahl

Rechtsstellung des Wahlvorstands

  • Arbeitsfreistellung und Entgeltfortzahlung
  • Schulungsbesuch und Qualifizierung
  • Amtspflichten, Geschäftsführung, Kosten und Aufwand der Wahlvorstandstätigkeit
  • Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei der Durchführung der Wahl

Zusammenstellung der erforderlichen Datenbasis

  • Größe des zu wählenden Betriebsrats
  • Auskunftspflichten des Arbeitgebers
  • Zuschnitt der Betriebsratswahl und abweichende Regelungen nach § 3 BetrVG
  • Verhältniswahl, Mehrheitswahl – teilweise neu geregelt
  • Anzahl der Sitze für das Minderheitengeschlecht
  • Ganz neu: Wahlberechtigt jetzt schon ab 16!
  • Das Wählerverzeichnis als Ergebnis der Datenerhebung

In 6 Schritten zum neuen Betriebsrat

  • Das Wahlausschreiben: Inhalt und Aushang
  • Bearbeitung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  • Der Wahltag
  • Benachrichtigung der Gewählten
  • Veröffentlichung des Wahlergebnisses
  • Vorbereitung und Durchführung der konstituierenden Sitzung

Anfechtung der Betriebsratswahl

  • Umgang mit Fehlern und Einsprüchen im Laufe des Wahlverfahrens
  • Verletzung »wesentlicher« Vorschriften des Wahlverfahrens
  • Gerichtliche Überprüfung während des Wahlverfahrens – nur noch eingeschränkt möglich

Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Unser Tipp: Formulare, Muster, Fristenrechner und viele weitere Tools für die Betriebsratswahl finden Sie auf www.betriebsratswahlen.de

Dieses Seminar – wie alle anderen Schulungen – bieten wir auch firmenintern an!
Sprechen Sie mit uns! 0251 1350 6666 oder inhouse@poko.de

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Diese Seminare richten sich an Mitglieder des Wahlvorstands sowie an Mitglieder des Betriebsrats, soweit sie ebenfalls an der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen beteiligt sind. Die Kosten der Veranstaltung müssen nach § 20 Abs. 3 BetrVG vom Arbeitgeber getragen werden, wenn bei den Mitgliedern des Wahlvorstands keine ausreichenden Kenntnisse über die Durchführung der Wahl vorliegen, etwa weil sie erstmals in den Wahlvorstand berufen wurden oder weil die vorhandenen Kenntnisse inzwischen verblasst sind. Der Besuch dieses Seminars ist vom Wahlvorstand und/oder dem Betriebsrat zu beschließen.

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