Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
§ 37,6
Einigungsstelle oder Arbeitsgericht – in diesem Seminar lernen Sie, welches Verfahren unter welchen Bedingungen rechtlich vorgesehen ist. Neben den Voraussetzungen zur Bildung der Einigungsstelle informieren wir Sie über die oft taktisch geprägten Verhandlungen und das Ziel des jeweiligen Verfahrens. Daneben vermitteln wir Ihnen wesentliche – auch prozessuale – Kenntnisse zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind nicht immer auszuschließen. Damit Sie als Betriebsrat in der Lage sind, in den verschiedenen Verfahrensarten sicher aufzutreten und Ihre Rechte aktiv einzufordern, müssen Sie die rechtlichen Grundlagen für das Wirken der beiden möglichen Institutionen kennen: Einigungsstelle oder Arbeitsgericht.
Situation einschätzen – der Gang vor die Einigungsstelle
Immer Voraussetzung: Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Immer anzustreben: Einrichtung der Einigungsstelle im Konsens
Zwangsweises Einsetzungsverfahren: hoher Kosten- und Zeitaufwand
Vorsitzende und Beisitzer – wie werden sie bestellt und woher kommen sie?
Zuständigkeit: Wann ist die Einigungsstelle anzurufen?
Wichtige Formen und Fälle des Verfahrens vor der Einigungsstelle
Bei sozialen Angelegenheiten, z. B. Einführung technischer Kontrolleinrichtungen
Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten – Interessenausgleich und Sozialplan
Allgemeine personelle Angelegenheiten – z. B. Auswahl- und Beurteilungsrichtlinien
Freiwillig bei Kündigungen und Beschäftigungssicherung
Einsetzung der Einigungsstelle aufgrund einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Effektives Handeln im Verfahren vor der Einigungsstelle
Richtige Vorbereitung auf die Einigungsstelle
Rechtsanwälte/Gewerkschaftsvertreter/Sachverständige – auch vor und in der Einigungsstelle?
Sonderfall: der externe Sachverständige beim Einsatz Künstlicher Intelligenz
Taktisch richtige Verhaltensweisen in der mündlichen Beratung
Das Primärziel: freiwillige Einigung
Alternative: der streitige Spruch und seine Wirkung
Kosten der Einigungsstelle
Wichtig für die Praxis: Abläufe verstehen – Simulation eines Einigungsstellenverfahrens
Das Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
Typische Streitthemen aus der betrieblichen Praxis
Einleitung durch die richtige Antragstellung
Darf der Betriebsrat eigentlich immer einen Anwalt beauftragen?
Ablauf des Verfahrens – beispielhaft erklärt an klassischen Streitpunkten
Das Ende: die streitige Entscheidung durch Beschluss
Besonderheiten: Eilverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
Besondere Vorteile
Im Rahmen des Seminars wird ein Einigungsstellenverfahrens simuliert.
Gemäß Urteil des BAG vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12 sind Schulungen, die Kenntnisse hinsichtlich des Einigungsstellenverfahrens vermitteln, erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
§ 37,6
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Kosten
Gremium-Rabatt 1. und 2. Teilnehmer = 1.599,00 EUR, 3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.449,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und etwaiger kommunaler Abgaben Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin
Seminardetails
Seminardauer: 3,5 Tage Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr, Seminarende: 12:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 18
Anreisetag
19:30 Uhr
Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
20:00 Uhr
Gemeinsames Abendessen
ca. 21:00 Uhr
Ende des Begrüßungsabends
Seminartage
09:00 Uhr
Erster und zweiter Seminarblock
12:30 Uhr
Mittagspause (Mittagessen)
13:30 Uhr
Dritter und vierter Seminarblock
17:00 Uhr
Ende des Seminartags
18:00 - 19:30 Uhr
Abendessen
Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Letzter Seminartag
09:00 Uhr
Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
12:30 Uhr
Seminarende
12:30 Uhr
Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket
Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.