Alterssicherung und Schwerbehinderung II
Rentensystem verstehen - Wissen ausbauen - den Überblick behalten!
Mit diesem Aufbau-Seminar erweitern Sie Ihr Wissen rund um die Probleme der Alterssicherung behinderter Menschen und behalten den Überblick im »Renten-Dschungel«. Wir zeigen die sozialrechtlichen Auswirkungen länger andauernder Erkrankungen und beleuchten das schwierige Verhältnis von Reha- und Renten-Antrag. Außerdem erfahren Sie Details zur Flexi-Rente und wie die gesetzlichen Neuerungen betroffenen Kollegen helfen können. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden, auch im Bereich ganz spezieller Rentenberechnungen!
Entgeltfortzahlung oder schon Krankengeld? Reha-Antrag oder Rente? Flexi- und Grundrente? Schwierige Fragen, deren Beantwortung auch für erfahrene Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen eine permanente und umfassende Weiterbildung in den Bereichen Reha und Rente erforderlich macht.
Dauerhafte Krankheit und Aussteuerung aus der Krankenkasse
- Dauer der Entgeltfortzahlung und des Krankengeldbezugs
- Aussteuerung – was ist zu beachten?
- Arbeitslosmeldung – wann hat sie zu erfolgen?
- Antrag auf Erwerbsminderungsrente – wann sinnvoll?
Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Renten-Antrag
- Grundgedanke der Regelung und Voraussetzungen
- Geminderte Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind nicht erfolgversprechend
- Einschränkung des Dispositionsrechts?
Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrags
- Voraussetzungen und Fristen
- Ermessen der Krankenkassen oder Willkür? Rechtsbehelfe
- Medizinisches Gutachten nach Aktenlage und Mitwirkung des Versicherten
- Folgen der Nichtstellung, Rücknahme des Antrags
Die Flexi-Rente – selbstbestimmt in den Ruhestand?
- Gedrosselte Stundenzahl und flexible Teilrente in der Praxis
- Verfahren und Berechnung, Hinzuverdienstregelungen
- Vorzeitiger Rentenbezug
- Erhöhung der laufenden Rente durch freiwillige Beitragszahlungen
Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente
- Wann bekomme ich eine befristete, wann eine unbefristete Rente?
- Welche Anträge muss man eigentlich stellen?
- Auswirkungen der Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente?
Beschäftigungsbrücke bis zur Rente
- Einsatz von Langzeitkonten, Teilrente und verlängerter Lebensarbeitszeit
- Inklusionsvereinbarungen zu Wertguthaben
- Einsatz von Arbeitslosen- und Krankengeld
- Altersteilzeit – immer noch eine Alternative
Spezielle Rentenberechnungen in der Praxis
- Besondere Rentenfaktoren verstehen und einordnen
- Praxisbeispiele aus dem Teilnehmerkreis
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
