Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bekannt, ist eine berufliche oder politische Weiterbildungsmaßnahme, die es Arbeitnehmer*innen ermöglicht, sich bezahlte Freistellung für Fortbildungen zu nehmen.
Diese besondere Form des Urlaubs unterscheidet sich deutlich vom Erholungsurlaub und wird zusätzlich zu diesem gewährt. Auch Betriebsratsmitglieder können für Schulungen im Rahmen der Betriebsratsarbeit Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Je nach Wohnort und Beschäftigungsverhältnis kann die genehmigte Zeit variieren.
Die wichtigsten Informationen zum Thema Bildungsurlaub, Regelungen für Betriebsratsmitglieder, sowie Ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen finden Sie in diesem Artikel oder während einem der lohnenswerten Betriebsrat-Seminaren des Poko-Instituts.
Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verankertes Recht in den meisten Bundesländern Deutschlands, mit Ausnahme von Sachsen und Bayern. Die Bildungsurlaub-Angebote dienen der beruflichen oder politischen Bildung und bieten Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, sich in selbst gewählten Weiterbildungsmaßnahmen fortzubilden. Diese können sowohl Themen der politischen Bildung als auch berufsspezifische Inhalte umfassen. Volkshochschulkurse und Seminare eignen sich genauso für eine Bildungsfreistellung, wie Sprachreisen ins Ausland.
Arbeitnehmer*innen haben das Recht, frei zu wählen, an welcher Maßnahme sie teilnehmen möchten und wann dies geschehen soll. Der Arbeitgeber hat allerdings die Möglichkeit, die Freistellung zu dem gewünschten Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in den meisten Bundesländern durch eigene Landesgesetze geregelt. Lediglich für Bildungsurlaub in Bayern und Sachsen existieren gegenwärtig keine gesetzlichen Regelungen:
Bundesland | Bildungsurlaub Regelung |
Bildungsurlaub Baden-Württemberg |
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Bildungsurlaub Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz |
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Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern |
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Bildungsurlaub Niedersachsen |
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Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt |
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Bildungsurlaub Saarland |
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Bildungsurlaub Schleswig-Holstein, Thüringen |
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Die Beantragung von Bildungsurlaub kann je nach Bundesland und Arbeitgeber unterschiedlich verlaufen, jedoch gibt es allgemeine Schritte, die in den meisten Fällen zutreffen:
Einige Bundesländer, wie Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) pauschalisierte Erstattungsansprüche für Lohnkosten an. Diese Maßnahmen sollen die finanziellen Belastungen für Arbeitgeber ausgleichen, die durch die Freistellung ihrer Mitarbeitenden entstehen.
Unternehmen, die von dieser Unterstützung profitieren möchten, müssen in der Regel einen formalen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde oder einer anderen beauftragten Stelle einreichen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, um eine rechtzeitige Bearbeitung und Bewilligung sicherzustellen. Es empfiehlt sich, die genauen Bestimmungen und Fristen im jeweiligen Bundesland zu prüfen.
In den 1980er Jahren, als der Bildungsurlaub eingeführt wurde, wurde er überwiegend von Arbeitern, hauptsächlich Männern, in Anspruch genommen. Heute hat sich die Nutzung auf alle betrieblichen Ebenen ausgeweitet.
Trotz der gesetzlichen Verankerung und der möglichen Vorteile wird der Bildungsurlaub heutzutage nur von einem kleinen Teil der Arbeitnehmer genutzt. Schätzungen zufolge nehmen nur 1-2 % der deutschen Arbeitnehmer*innen ihren Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Verschiedene Gründe tragen zu dieser niedrigen Nutzung bei:
Kultur und Einstellung: In einigen Unternehmen und Branchen ist der Bildungsurlaub weniger etabliert oder wird nicht aktiv gefördert.
Bildungsurlaub ist eine wertvolle Möglichkeit für Arbeitnehmende, sich beruflich oder politisch weiterzubilden, ohne dafür ihren Erholungsurlaub opfern zu müssen. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub und erweitern Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten.