Erwerbsminderungsrente

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.

Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:

  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit).

Für die Wartezeit zählen mit:

  • Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum vom Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege sowie freiwillige Beitragszeiten,
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR,
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
  • Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung: Minijob,
  • Zeiten aus einem Rentensplitting.
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