Job Sharing stellt eine spezifische Variante der Arbeitszeitflexibilisierung dar. Mit ihm wird die Gesamtheit einer Stelle im Rahmen einer Arbeitsplatzteilung auf zwei oder mehr Personen gleichmäßig oder auch ungleichmäßig verteilt. Unterschiedlich wird nur der Autonomiespielraum der Beteiligten untereinander gehandhabt. Die Job Sharing-Arbeitnehmer legen innerhalb des Arbeitszeitrahmens die Dauer und die Lage ihrer individuellen Arbeitszeit fest.