Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Wenn ein/ Arbeitnehmer*in nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit nicht wieder uneingeschränkt arbeiten kann, liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) vor.

Der Grad der MdE wird im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung festgestellt und in Prozent angegeben. Es wird also geprüft, wie stark das körperliche und geistige Leistungsvermögen des/der Betroffenen im Vergleich zu seiner Leistungsfähigkeit vor dem Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit eingeschränkt ist.

Liegt eine MdE von mindestens 20 % vor, zahlt die Berufs­genossen­schaft eine Berufs­krankheits- oder Verletzten­rente bzw. eine Unfall­rente.