Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Personalpraxis
Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes betreffen wesentliche Bereiche der Personalarbeit.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses die Regelungen des AGG zu beachten. Bei unzulässigen Benachteiligungen können sich Arbeitgeber entschädigungs- und schadensersatzpflichtig machen.
Grundlagen
- Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und deren Auslegung
- Bisherige Regelungen und Rechtsprechung zur Diskriminierung
Anwendungsbereich
- Geschützter Personenkreis
- Unzulässige Benachteiligungsmerkmale: Rasse - ethnische Herkunft - Geschlecht - Religion und Weltanschauung - Behinderung - Alter - sexuelle Identität
- Arten der Benachteiligung:
- Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung
- Anweisung zur Benachteiligung
- (sexuelle) Belästigung
- Zulässige Benachteiligungen und die Anforderungen an die Rechtfertigung
Das AGG in der Betriebspraxis
- Organisations- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers und Schulungen der Mitarbeiter
- Stellenausschreibungen, Personalauswahl, Einstellungen
- Gehaltserhöhung, Beförderung und Versetzung
- Kündigung und Sozialauswahl
- Altersgrenzen und Qualifizierungen älterer Arbeitnehmer
- Befristung und Teilzeit
- Überprüfung von Betriebsvereinbarungen
Antidiskriminierungsverbände und Antidiskriminierungsstelle
Folgen bei Nichtbeachtung des AGG
- Beschwerderecht
- Leistungsverweigerungsrecht
- Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, insbesondere Bemessung der Entschädigung
- Unterlassungsanspruch
- Anspruch auf bestimmte (z. B. vorbeugende) Maßnahmen des Arbeitgebers
- Beweislast, Beweiserleichterung
- Verbandsklage
Einzelfälle, Fallübungen, Checklisten, Entwurf einer Antidiskriminierungsvereinbarung
Zielgruppen
Geschäftsführer, Führungskräfte und leitende Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen
Ziele
- Sensibilisierung erreichen für das AGG
- Sicherheit in der Anwendung der Regelungen erlangen
Schulungsanspruch
Dieses Seminar richtet sich an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.