Webinar: Wahl der Personalvertretung der Länder
Dieses Webinar vermittelt den Mitgliedern des Wahlvorstands die erfor-derlichen Kenntnisse, um für eine ordnungsgemäße und rechtssichere – an den dienststelleninternen Gegebenheiten ausgerichtete – Wahl des Personalrats zu sorgen. Dazu gehören primär die genaue Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften der jeweiligen Personalvertretungsgesetze und der Wahlordnungen der einzelnen Bundesländer, insbesondere die Berücksichtigung einzuhaltender Fristen. Dabei wird selbstverständlich auf die einzelnen Wahlordnungen der Länder eingegangen, die für die Teilnehmer gelten.
In 2025 finden die Wahlen zu den Personalräten in den Bundesländern Meck-lenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt statt. Auf den zu konstituierenden Wahlvorstand kommen damit zahlreiche Aufgaben zu. Für geübte Mitglieder der Wahlvorstände eine ebenso schwierige Aufgabe wie für neu bestellte.
Einführung in die allgemeinen Bestimmungen
Bestellung des Wahlvorstands
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands
Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
- Übersicht über das Wahlverfahren – Personen- oder Listenwahl
- Vorabstimmungen
- Wahlberechtigung – wer darf wählen?
- Wählbarkeit – wer kann gewählt werden?
- Anforderungen an das Wählerverzeichnis
- Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder
- Beachtung des Gruppenprinzips
- Berücksichtigung der Geschlechter
- Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- Vorgeschriebene Inhalte des Wahlausschreibens
- Wahlvorschläge (Inhalt, sonstige Erfordernisse und Bekanntgabe) und Einreichungsfrist
- Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl)
- Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Konstituierende Sitzung der Personalvertretung
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Die Schulungskosten sind Kosten der Wahl, die von der jeweiligen Körperschaft getragen werden (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 LPVG BW; § 26 Abs. 1 Hamburgisches PVG; § 18 Abs. 2 Satz 1 HPVG; § 21 Abs. 2 Satz 1 LPVG NW; Niedersachsen hat keine explizite Regelung zu den Kosten der Wahl, sondern lediglich eine Bestimmung bzgl. Reisekosten des Wahlvorstands, § 20 Abs. 3 NPersVG. Wenn Sie aus Niedersachsen an dem Webinar teilnehmen möchten, klären Sie bitte diese Frage im Vorfeld mit Ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber; § 20 Abs. 2 Satz 1 BPersVG. Die Kosten trägt der Bund.).
Schulungsanspruch
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.