Verhaltensbedingte Kündigung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2005 - 2 Sa 413/04

Verhaltensbedingte Kündigung kann auch während der Freistellungsphase gerechtfertigt sein.

Der Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen eines Diebstahlverdachts steht es nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer sich bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet. Auch in der Freistellungsphase besteht zwischen den Arbeitsvertragsparteien ein besonderes Vertrauensverhältnis, dass durch den Diebstahlsverdacht zerstört werden kann.