Schulungsanspruch für Personalräte
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – oft für eine bestimmte Tageszahl – und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind.
Der Schulungsanspruch für Personalräte ist in den entsprechenden Personalvertretungsgesetzen geregelt, z.B.:
Bundespersonalvertretungsgesetz
Ausführliche Informationen zum Schulungsanspruch und vielem mehr finden Sie auch in den Häufig gestellte Fragen FAQs.

Bahnvorteil
Ab 49,50 € zum Seminar!