Arbeitsvertragsrecht

Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrags (§ 611 BGB). Hier hat der Gesetzgeber die sogenannten Hauptleistungspflichten festgelegt. Der Arbeitnehmer schuldet seine volle Arbeitskraft, der Arbeitgeber das (vereinbarte) Entgelt. Arbeitsvertragliche Nebenpflichten und Rechte ergeben sich aus anderen gesetzlichen Regelungen wie z.B. dem Direktionsrecht des Arbeitgebers oder dem Wettbewerbsverbot.

Da es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt, gelten noch viele weitere Regelungen wie beispielsweise die des Allgemeinen Gleichheitsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes oder des Arbeitszeitgesetzes direkt oder indirekt.

Als Betriebsrat haben Sie darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden (vgl. § 80 BetrVG). Arbeitsrechtliche Schulungen sind daher unerlässlich um diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.