Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) helfen bei der Gewährleistung gesunder und sicherer Arbeitsplätze. Demnach sind in Deutschland alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Explizit ist seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz auch die Berücksichtigung psychischer Belastung bei der Gefährdungsbeurteilung geregelt. Psychische Belastungen können aus verschiedenen Arbeitseinflüssen resultieren, wie etwa aus der Arbeitsintensität, der Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, der Art der sozialen Interaktion am Arbeitsplatz oder auch der Umgebungsfaktoren (z. B. Lärm, Beleuchtung, Klima).
Folgende sieben Schritte werden für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung empfohlen:
•    Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll
•    Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit
•    Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit
•    Entwicklung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen
•    Wirksamkeitskontrolle umgesetzter Maßnahmen
•    Aktualisierung/Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung im Falle geänderter Gegebenheiten
•    Dokumentation