Günstigkeitsprinzip

Im Arbeitsrecht gilt das sog. „Günstigkeitsprinzip“. Dieses Prinzip ist von der Rechtsprechung entwickelt worden und stellt immer auf das - objektiv betrachtete - individuelle Interesse des einzelnen Arbeitnehmers ab. Kollidieren mehrere Regelungen in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis, so findet nach dem Günstigkeitsprinzip in der Regel die Norm Anwendung, die für den einzelnen Arbeitnehmer am günstigsten ist. Das Günstigkeitsprinzip kann jedoch durch höherrangige Vorschriften verdrängt werden.

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