Lebensarbeitszeit

Als Lebensarbeitszeit bezeichnet man die Zeit, die ein Mensch während seines gesamten Lebens zum Zwecke der Erwerbstätigkeit aufwendet. Sie beschreibt damit die lebenslang erbrachte Arbeitsleistung. Die Lebensarbeitszeit startet mit dem Tag, an dem die Person erstmalig einer Erwerbstätigkeit nachgeht und endet mit dem Renteneintritt bzw. Vorruhestand. Oder an dem Tag, an dem der Beschäftigte aus anderen Gründen (z.B. gesundheitlich bedingte Erwerbsunfähigkeit) aus dem Erwerbsleben ausscheidet.

Die Brutto-Lebensarbeitszeit wird durch Wehrdienst, Freiwilligendienst, unbezahlte Ausbildung, Studium, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit usw. verkürzt. Zieht man diese Zeiten ab, ergibt sich daraus die Netto-Lebensarbeitszeit.

Die Lebensarbeitszeit ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Rente. Fehlende Jahre in der Erwerbstätigkeit wirken sich negativ auf die Höhe der Rentenzahlung aus. Das Gleiche gilt für Zeiträume der Lebensarbeitszeit, in denen Beschäftigte in Teilzeitarbeit tätig waren. Bei der Berechnung von gesetzlichen Rentenanträgen werden in Deutschland nur Zeiten berücksichtigt, in denen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt wurden.