Teilrente

Bei Einschränkung der Erwerbstätigkeit kann der Versicherte Teilrente beantragen und dadurch den Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten. Dabei gelten allerdings bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen. Nach den Änderungen des Teilrentenrechts zum 1. Juli 2017 durch das Flexirentengesetz kann eine Teilrente künftig stufenlos in individueller Höhe bezogen werden. Seitdem soll Hinzuverdienst oberhalb einer Grenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr bis zu einer individuellen Obergrenze stufenlos zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Erst bei Überschreiten der Obergrenze soll der darüber hinaus gehende Hinzuverdienst in voller Höhe auf die Rente angerechnet werden.

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