BR-Wahl 2026: Welche Details Sie am Wahltag beachten müssen

Der Wahltag ist der entscheidende Schritt im Wahlverfahren: Jetzt muss alles sitzen – organisatorisch und rechtlich. Der Wahlvorstand trägt die Verantwortung dafür, dass die Stimmabgabe geheim, unbeeinflusst, ordnungsgemäß dokumentiert und nach den Vorgaben der Wahlordnung durchgeführt wird.

Die gute Nachricht: Ob normales oder vereinfachtes Wahlverfahren – der Grundablauf am Wahltag ist derselbe. Unterschiede bestehen vor allem bei der späteren Auszählungsmethode (Listen- oder Personenwahl), nicht aber bei den Kernpflichten: Wahlgeheimnis, Urnensicherheit, Briefwahl und öffentliche Stimmauszählung gelten immer.

Ausführliche Infos zur Durchführung der Wahl haben wir auf unserer Homepage zusammengestellt. Die Kurzfassung prägnant zusammengefasst: 

1. Vor Öffnung des Wahllokals: letzte Vorbereitung

Am Morgen des Wahltags sollte der Wahlvorstand einen kurzen „Start-Check“ durchführen:

  • Wahlkabine(n) so aufstellen, dass das Wahlgeheimnis jederzeit gewahrt ist.
  • Die Wahlurne muss verschließbar und manipulationssicher sein und darf nie unbeaufsichtigt bleiben.
  • Barrierefreiheit: alles beachtet?

Stimmzettel, Umschläge (falls genutzt), Wählerliste, Protokollunterlagen und Schreibmaterial vollständig bereitlegen.

Während der Stimmabgabe muss die Aufsicht organisatorisch abgesichert sein (bewährt: mindestens Vier-Augen-Prinzip).

2. Während der Stimmabgabe: neutral, geheim, nachvollziehbar

Der Ablauf ist standardisiert:

  1. Wahlberechtigung anhand der Wählerliste prüfen.
  2. Stimmzettel ausgeben.
  3. Wählende unbeobachtet in der Wahlkabine.
  4. Einwurf in die Urne.
  5. Stimmabgabe in der Wählerliste vermerken.

Wichtig: Am Wahltag gilt strikte Neutralität. Der Wahlvorstand muss jede Beeinflussung im Wahlraum verhindern und Störungen konsequent unterbinden – Abweichungen sollten dokumentiert werden.

3. Briefwahl: am Wahltag besonders sorgfältig behandeln

Briefwahl ist in vielen Betrieben praktisch unverzichtbar (Außendienst, Homeoffice, Abwesenheiten). Entscheidend ist:

  • Briefwahlumschläge werden nur bis zum Ende der Stimmabgabe berücksichtigt.
  • Eingänge müssen sicher verwahrt werden.
  • Sonderfall: Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat, aber im Wahllokal wählen möchte, muss so behandelt werden, dass Doppelwahl ausgeschlossen ist (einheitliches Vorgehen festlegen!).

Die Briefwahl wird zu Beginn der öffentlichen Auszählung nach § 26 WO in das Verfahren eingesteuert.

4. Nach Schließung: öffentliche Auszählung und Wahlniederschrift

Unmittelbar nach Ende der Stimmabgabe beginnt die wichtigste Phase:

  • Die Stimmauszählung erfolgt unverzüglich und öffentlich.
  • Die Auszählung richtet sich nach dem Verfahren:
    • normales Wahlverfahren ggf. Listenwahl,
    • vereinfachtes Wahlverfahren Personenwahl.
  • Zweifelhafte Stimmzettel sind sorgfältig zu prüfen, Entscheidungen festzuhalten.
  • Das Ergebnis wird in einer Wahlniederschrift dokumentiert. 

5. Direkt danach: Bekanntmachung und Start des neuen Betriebsrats

Nach der Auszählung folgen die nächsten Pflichtschritte:

  • Gewählte sind schriftlich zu benachrichtigen; Ablehnung binnen 3 Arbeitstagen möglich.
  • Bekanntmachung der Gewählten erfolgt per Aushang für zwei Wochen.
  • Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Wochen ab Bekanntgabe.
  • Der Wahlvorstand lädt binnen einer Woche zur konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats ein (§ 29 BetrVG). 

An alles gedacht und entsprechend vorbereitet? So gelingt die Wahl rechtssicher und reibungslos!

Checkliste „Wahltag“ (Kurzfassung) 

Vor Öffnung

☐ Wahlraum vorbereitet, Wahlgeheimnis gesichert
☐ Urne verschließbar, Startzustand klar
☐ Unterlagen vollständig (Stimmzettel, Wählerliste, Protokolle)
☐ Aufsicht/Besetzung organisiert (Vier-Augen-Prinzip)

Während der Wahl

☐ Wahlberechtigung prüfen, Stimmabgabe in Wählerliste vermerken
☐ Neutralität sichern, Störungen dokumentieren 

Briefwahl

☐ Eingänge bis Ende der Stimmabgabe berücksichtigen
☐ Sonderfälle einheitlich regeln (Doppelwahl ausschließen)

Nach Schließung

☐ Öffentliche Auszählung unverzüglich starten
☐ Briefwahl nach § 26 WO einbeziehen
☐ Wahlniederschrift erstellen und unterschreiben

Nachbereitung

☐ Gewählte benachrichtigen, Bekanntmachung aushängen
☐ Konstituierende Sitzung binnen einer Woche einleiten