Der Wahltag ist der entscheidende Schritt im Wahlverfahren: Jetzt muss alles sitzen – organisatorisch und rechtlich. Der Wahlvorstand trägt die Verantwortung dafür, dass die Stimmabgabe geheim, unbeeinflusst, ordnungsgemäß dokumentiert und nach den Vorgaben der Wahlordnung durchgeführt wird.
Die gute Nachricht: Ob normales oder vereinfachtes Wahlverfahren – der Grundablauf am Wahltag ist derselbe. Unterschiede bestehen vor allem bei der späteren Auszählungsmethode (Listen- oder Personenwahl), nicht aber bei den Kernpflichten: Wahlgeheimnis, Urnensicherheit, Briefwahl und öffentliche Stimmauszählung gelten immer.
Ausführliche Infos zur Durchführung der Wahl haben wir auf unserer Homepage zusammengestellt. Die Kurzfassung prägnant zusammengefasst:
Am Morgen des Wahltags sollte der Wahlvorstand einen kurzen „Start-Check“ durchführen:
Stimmzettel, Umschläge (falls genutzt), Wählerliste, Protokollunterlagen und Schreibmaterial vollständig bereitlegen.
Während der Stimmabgabe muss die Aufsicht organisatorisch abgesichert sein (bewährt: mindestens Vier-Augen-Prinzip).
Der Ablauf ist standardisiert:
Wichtig: Am Wahltag gilt strikte Neutralität. Der Wahlvorstand muss jede Beeinflussung im Wahlraum verhindern und Störungen konsequent unterbinden – Abweichungen sollten dokumentiert werden.
Briefwahl ist in vielen Betrieben praktisch unverzichtbar (Außendienst, Homeoffice, Abwesenheiten). Entscheidend ist:
Die Briefwahl wird zu Beginn der öffentlichen Auszählung nach § 26 WO in das Verfahren eingesteuert.
Unmittelbar nach Ende der Stimmabgabe beginnt die wichtigste Phase:
Nach der Auszählung folgen die nächsten Pflichtschritte:
An alles gedacht und entsprechend vorbereitet? So gelingt die Wahl rechtssicher und reibungslos!
☐ Wahlraum vorbereitet, Wahlgeheimnis gesichert
☐ Urne verschließbar, Startzustand klar
☐ Unterlagen vollständig (Stimmzettel, Wählerliste, Protokolle)
☐ Aufsicht/Besetzung organisiert (Vier-Augen-Prinzip)
☐ Wahlberechtigung prüfen, Stimmabgabe in Wählerliste vermerken
☐ Neutralität sichern, Störungen dokumentieren
☐ Eingänge bis Ende der Stimmabgabe berücksichtigen
☐ Sonderfälle einheitlich regeln (Doppelwahl ausschließen)
☐ Öffentliche Auszählung unverzüglich starten
☐ Briefwahl nach § 26 WO einbeziehen
☐ Wahlniederschrift erstellen und unterschreiben
☐ Gewählte benachrichtigen, Bekanntmachung aushängen
☐ Konstituierende Sitzung binnen einer Woche einleiten