Urlaub und Urlaubsanspruch in der Praxis

Deutsches Urlaubsrecht auf europäischem Prüfstand


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Urlaub und Urlaubsanspruch in der Praxis

§ 37,6
SGB IX

In diesem Seminar informieren wir Sie über die wichtigsten Regeln und Rechtsgrundlagen zum Urlaub und zum Urlaubsrecht in Deutschland. Sie erfahren, welch starken Einfluss das europäische Recht und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs besitzen. Sie lernen die aktuellen rechtlichen Entwicklungen zum Entstehen und Verfall des Urlaubs, zu den (neuen) Mitwirkungsobliegenheiten der Arbeitgeber und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen kennen. Nicht zuletzt zeigen wir Ihnen aber auch, wo Ihre Mitbestimmungsrechte angesiedelt sind und wie Sie sie sinnvoll einsetzen.

Im Urlaubsrecht ist nichts mehr, wie es einmal war! Zahllose EuGH-Vorlagen und Entscheidungen, ein Bundesurlaubsgesetz, in dem (fast) nichts mehr stimmt und deshalb Unsicherheit verursacht. Ganz gleich, auf welcher Ebene über welche Frage gestritten wird: Im Urlaubsrecht den Überblick zu behalten ist anspruchsvoll, aber für den Betriebsrat dringend notwendig. Denn viele Arbeitnehmer haben Schwierigkeiten, ihre Rechte rund um das Thema Urlaub zu erkennen und notfalls auch durchzusetzen. Hier ist der Betriebsrat erste Anlaufstelle und manchmal Rettungsanker zugleich.

Rechtsgrundlagen – europäisch und national

  • Immer noch eine wichtige Basis – das Bundesurlaubsgesetz
  • Der EuGH – ein bedeutender Faktor in der Urlaubspraxis
  • Voraussetzungen zum Entstehen des Urlaubsanspruchs
  • Gesetzlicher und übergesetzlicher Anspruch: Wo ist der Unterschied?

Gewährung, Höhe und Verfall des Urlaubs

  • Wer bestimmt eigentlich, wann Urlaub gemacht wird?
  • Weniger gearbeitet = weniger Urlaub?
  • Wichtig für den Verfall: Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr
  • Übertragung des Urlaubs – wann ist das möglich?

Unterschiede: Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung

  • Weiterzahlung des Entgelts während des Urlaubs – in voller Höhe?
  • Zusätzliches Urlaubsgeld – nicht ohne Tarif- oder Arbeitsvertrag
  • Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Anspruch auf Abgeltung

Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

  • Belehrung/Aufklärung über konkreten Urlaubsanspruch: Was heißt das?
  • Dauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers – was nun?
  • Folgen mangelnder Aufklärung – auch für die Vergangenheit
  • Unterschiede zwischen Verfall und Verjährung

»Störfälle« im Urlaubsrecht

  • Arbeitsunfähigkeit und Urlaub – wie passt das zusammen?
  • Kürzungsmöglichkeiten bei Elternzeit und Pflegezeit
  • Einfluss von Mutterschutzzeiten und Beschäftigungsverboten
  • Sonderfall: Kann man auf Urlaub verzichten?

Mitbestimmung des Betriebsrats – ein Fall des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG

  • Regelung allgemeiner Urlaubsgrundsätze: Betriebsferien, Urlaubssperre und Co.
  • Typische Probleme bei der Aufstellung von Urlaubsplänen
  • Der BR als Vermittler bei Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Praktische Tipps zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points
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