
Symposium Krankheit im Arbeitsverhältnis
Dieses Symposium bietet Ihnen einen kompakten und umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen, Konfliktfelder und Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Krankheit im Arbeitsverhält-nis. Sie erfahren, wann und wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen können, lernen pra-xisbewährte Strategien im Umgang mit erkrankten Kollegen kennen und entwickeln wirksame Ansätze zur Reduzierung von Fehlzeiten und Gesundheitsrisiken im Betrieb.
Tag 1
Vortrag 1: Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – Voraussetzungen und Grenzen
- Unterschied zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Bedeutung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien
- Beweiswert der AU-Bescheinigung – aktuelle Rechtsprechung
- Anzeige- und Nachweispflichten – existieren die noch?
- Im Fokus: Mehrfach- und Folgeerkrankungen
Referent: W. Göttling, Vors. Richter am LAG a. D
Vortrag 2: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Gesetzliche Grundlagen und relevante Vorschriften
- Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Meldepflichten und Antragsverfahren
- Arbeitsunfälle im Homeoffice und bei mobiler Arbeit
- Typische Fehlerquellen vermeiden
Referent: M. Coltro, Richter am Sozialgericht
Vortrag 3: Erkrankungen: Was uns schadet und was wir dagegen tun können
- Risikofaktoren für die Entstehung ernster Krankheiten
- Medizinische Grundlagen: Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin
- Präventionsmöglichkeiten im Betrieb
- Einfluss von Lebensstil und Arbeitsumfeld
Referent: Dr. M. Albrod, Facharzt für Arbeitsmedizin
Vortrag 4: Betriebliches Eingliederungsmanagement – Erfahrungen und Praxistipps
- Voraussetzungen, Ablauf und Mitbestimmung
- Praxistipps zur Maßnahmenplanung und Wirksamkeitsprüfung
- Einwirkungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Folgen eines unterlassenen BEM
- Erfahrungsaustausch zu Erfolgsfaktoren und Hindernissen
Referent: H. P. Schneider, Rechtsanwalt, Dipl.-Psychologe
Tag 2
Vortrag 5: Krankheitsbedingte Kündigung – rechtliche Grenzen und Alternativen
- Kündigung nur als letztes Mittel
- Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen: Wann wird es gefährlich?
- Gesundheitsprognose – auch im Kündigungsschutzprozess
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge – eine Alternative?
- Wann drohen Sperrzeit und Ruhen der Arbeitslosengeldzahlung?
Referent: W. Göttling, Vors. Richter am LAG a. D.
Vortrag 6: Psychisch krank – was macht wann und warum krank?
- Was ist psychische Belastung und wie ist sie einzuordnen?
- Wann wird Beanspruchung zu Fehlbeanspruchung?
- Bewältigungsstrategien im Überblick
- Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
- Rolle der Interessenvertretung im Umgang mit Betroffenen
Referent: Dr. D. Chakraverty, Psychologe (M.Sc.), Trainer und Mediator
Vortrag 7: Krank durch Digitalisierung: Risiken erkennen, Prävention gestalten
- Psychische und physische Belastungen durch digitale Arbeit
- Chancen für ergonomisches und gesundes Arbeiten
- Anforderungen an Software, Tools & Prozesse
- Präventionsstrategien: digitale Resilienz, Schulungen, Betriebsvereinbarungen
- Beispiele aus der Praxis
Referent: Dr. D. Chakraverty, Psychologe (M.Sc.), Trainer und Mediator
Vortrag 8: Gutes Betriebsklima für einen gesunden Betrieb
- Einfluss von Unternehmenskultur und Führung
- Wertschätzende Kommunikation und Konfliktmanagement
- Umgang mit Mobbing und Ausgrenzung – Handlungsoptionen des Betriebsrats
- Einbindung betrieblicher Ansprechpartner (Vertrauenspersonen, Betriebsarzt, Sozialberatung)
- Konkrete Interventionsmöglichkeiten: Betriebsvereinbarungen, Schulungen
Referent: M. Nowosad, Trainer und Berater

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.






Immer wieder bewundernswerte Mischung aus Kompetenz, Offenheit, Humor und Flexibilität. Danke!