Abmahnung - verhaltensbedingte Kündigung - Aufhebungsvertrag
So unterstützt der Betriebsrat Beschäftigte wirksam im Konfliktfall
In diesem Seminar stärken Sie Ihre Kompetenz, Beschäftigte in belastenden Konfliktlagen wirksam zu unterstützen, Eskalationen frühzeitig zu erkennen und faire Lösungen zu fördern. Sie lernen, wie Sie Abmahnungen richtig einordnen, Kündigungen rechtlich bewerten und Aufhebungsverträge sicher begleiten. Zahlreiche Praxisfälle und taktische Hinweise machen Sie fit für die anspruchsvollen Situationen, in denen der Betriebsrat besonders gebraucht wird. Dazu gibt es Tipps zum Abschluss von Aufhebungsverträgen und wertvolle Hinweise auf deren Vor- und Nachteile.
Pflichtverletzungen und Eskalationen gehören zu den schwierigsten Situationen im Arbeitsalltag – für die betroffenen Beschäftigten ebenso wie für den Betriebsrat. Gerade wenn Mitarbeitergespräche, Ermahnungen, Abmahnungen oder sogar Kündigungen im Raum stehen, braucht es Klarheit, Handlungssicherheit und ein gutes Gespür für die richtige Intervention.
Hinweis-, Rüge- und Warnfunktion – die verschiedenen Ziele der Abmahnung
- Mitarbeitergespräch, Abmahnung, Kündigung - das »Spiel« mit den Eskalationsstufen
- Abmahnung – immer Voraussetzung für eine Kündigung?
- Abmahnung und Personalakte – eine dauerhafte feste Verbindung?
- Was können der Betriebsrat und der Arbeitnehmer bei einer Abmahnung tun?
Kündigung wegen Fehlverhaltens – nur als letztes Mittel!
- Unterschied zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung
- Wichtige Gründe für eine Kündigung – reicht ein Verdacht?
- Wann kann der Arbeitgeber ordentlich (fristgerecht) kündigen?
- Der »Low-Performer«: Kündigung wegen Minder- und Schlechtleistung?
- Gut zu wissen: Was sind typische verhaltensbedingte Kündigungsgründe?
Der Aufhebungsvertrag – wirklich eine gute Alternative?
- Was ist ein Aufhebungs- und was ein Abwicklungsvertrag?
- Typische Regelungsinhalte: Freistellung, Abfindung, Urlaub & Co.
- Anfechtung und Rücktritt – geht das eigentlich?
- Das Gebot »fairen Verhandelns«
- Sozial- und steuerrechtliche Folgen (Sperrzeit, Ruhen u. ä.) – ein Überblick
- Kündigung: Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG – nicht nur eine Formalie!
Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Aufhebungsvertrag: Verhandlungs- und Beratungsoptionen
- Taktische Tipps für eine ergebnisorientierte Hilfe
- Mustervorlagen zur Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.