Die Betriebsratswahlen laufen auf Hochtouren – in vielen Betrieben wird gerade ein neues Gremium gewählt oder hat sich bereits neu aufgestellt. Anders als die JAV-Wahlen finden die Wahlen zum BR nur alle vier Jahre statt, und zwar im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai.
Auch für euch als Jugend- und Auszubildendenvertretung ist das ein wichtiger Moment. Warum das so ist? Ganz einfach: Ohne einen bestehenden Betriebsrat kann im Betrieb auch keine JAV gewählt werden.
Abgesehen davon, wärt ihr als JAV ohne Betriebsrat auch nicht handlungsfähig. Die JAV kann ihre Aufgaben nämlich nur im Zusammenspiel mit dem Betriebsrat wirksam erfüllen. Denn als JAV habt ihr keine eigenständigen Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur der Betriebsrat vertritt die Interessen der gesamten Belegschaft diesem gegenüber und kann mit ihm Verhandlungen führen.
Das bedeutet: Viele Themen lassen sich nur gemeinsam mit dem Betriebsrat durchsetzen. Gleichzeitig seid ihr als JAV die Stimme der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb – eine Perspektive, die im Betriebsrat aktiv eingebracht werden muss. Damit das auch gelingt, könnt ihr als JAV zu jeder Betriebsratssitzung eine*n Vertreter*in entsenden. Geht es um Angelegenheiten, die besonders die Jugendlichen und Auszubildenden betreffen, dann dürfen sogar alle Mitglieder der JAV an der Besprechung teilnehmen.
Umso wichtiger ist es, dass ihr mit dem neugewählten Betriebsrat von Anfang an gut und vertrauensvoll zusammenarbeitet, damit ihr bestmögliche Ergebnisse für die von euch vertretenen Mitarbeiter*innen erreichen könnt.
Von daher ist auch die Zusammensetzung des Betriebsrats für euch als JAV von großem Interesse: Ist das Gremium aufgeschlossen gegenüber den Bedürfnissen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb oder wird die JAV nur als lästiges „Beiwerk“ angesehen?
Ein neu gewählter Betriebsrat bringt oft Veränderungen mit sich: neue Mitglieder, neue Prioritäten, vielleicht auch neue Arbeitsweisen. Für die JAV ist das die ideale Gelegenheit, die Zusammenarbeit bewusst zu gestalten.
Statt abzuwarten, lohnt es sich, früh das Gespräch zu suchen:
Ein klarer Start schafft Orientierung – und verhindert Missverständnisse.
Auch wenn JAV und Betriebsrat eng verzahnt sind, haben beide unterschiedliche Rollen. Der Betriebsrat trifft die formalen Entscheidungen, die JAV bringt gezielt die Interessen junger Beschäftigter ein.
Eine gute Zusammenarbeit entsteht genau dort, wo diese Rollen klar sind – und gleichzeitig ein echter Austausch stattfindet.
Es spricht also einiges dafür, dass ihr euch als JAV-Mitglieder auch an der Betriebsratswahl beteiligt. Geht mit gutem Beispiel voran und geht wählen – natürlich vorausgesetzt, dass ihr wahlberechtigt seid. Informiert auch die von euch vertretenen Beschäftigten über die Wichtigkeit der Betriebsratswahlen auch für eure Arbeit als JAV.
Für engagierte JAV-Mitglieder kann es reizvoll sein, sogar selbst für den Betriebsrat zu kandidieren und frischen Wind in das Gremium zu bringen.
Aber was heißt es für das JAV-Amt, wenn man tatsächlich in den Betriebsrat gewählt wird? Kann man nun für die Kolleg*innen gleich zweifach aktiv werden?
Hier lautet die ganz klare Antwort: Nein, leider nicht! Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Gremien ist nicht möglich.
Wer in den Betriebsrat gewählt wird und die Wahl annimmt, scheidet zwangsläufig aus der JAV aus. Auch wer als Ersatzmitglied für ein verhindertes Betriebsratsmitglied – wenn auch nur kurzzeitig – einspringt, verliert das JAV-Amt. Kommt dann das vertretene Betriebsratsmitglied zurück, wird man wieder zum Ersatzmitglied des Betriebsrats und steht erstmal ohne Amt da. Das ist dann doppelt ärgerlich.
Deshalb sollte dieser Schritt gut überlegt sein.
Natürlich ist es sinnvoll, sich als JAV auch mit der Betriebsratswahl zu beschäftigen und die Wahlbeteiligung zu unterstützen.
Noch entscheidender ist, was danach passiert: Nur wenn die Zusammenarbeit aktiv gelebt wird, könnt ihr als JAV eure Themen wirklich voranbringen.