Compliance

Der Begriff Compliance bezeichnet die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, regulatorischer Standards und die Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.

Obwohl es kaum gesetzliche Regelungen über die Einführung von Complianceregelungen in Deutschland gibt (§ 25a KWG, § 91 Abs. 2 AktG), ist die Bedeutung dieser unternehmensinternen Richtlinien in den letzten Jahren stark gestiegen. Das liegt vor allen Dingen an den starken transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen. So verlangen vor allem amerikanische Unternehmen vielfach einen Nachweis über die Einhaltung von „Compliance-Standards“ von ihren Vertragspartnern.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Compliance-Vorschriften vor allem in zweierlei Hinsicht relevant: Auf der einen Seite sind arbeitsrechtliche Instrumente (bspw. Betriebsvereinbarungen) erforderlich, um bestimmte – vom Vorstand gewollte – Unternehmensrichtlinien durchzusetzen. Auf der anderen Seite beinhalten Complianceregelwerke häufig arbeitsgesetzliche Vorschriften, um beispielsweise die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb gewährleisten zu können.  Da viele Compliancevorschriften die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats regeln, sind diese meistens mitbestimmungspflichtig.