Unter Fusion versteht man den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einem rechtlich und wirtschaftlich einheitlichen Unternehmen. Dadurch verlieren die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche und rechtliche Eigenständigkeit.
Die Fusion kann durch Übernahme – ein Unternehmen übernimmt Vermögen und Schulden eines weiteren Unternehmens – erfolgen. Dies kann durch Kaufverträge oder durch Aktienmehrheit an der Börse geschehen.
Eine weitere Form der Fusion ist die durch Neugründung. Dabei werden Vermögen und Schulden der fusionierenden Unternehmen in ein neues Unternehmen eingebracht.
Da Fusionen zu marktbeherrschenden Stellungen führen können, die wettbewerbspolitisch bedenklich sind, unterliegen alle Fusionen ab einer bestimmten Größe der Kontrolle und Genehmigung durch das Bundeskartellamt. Dieses hat die Möglichkeit, bei einer zu erwartenden marktbeherrschenden Stellung, Auflagen zu verhängen bzw. die Fusion zu untersagen.
Motive, die zu einer Fusion führen, sind das Streben nach Marktführung, günstigerer Produktionsketten und die Konzentration der Kapitalkraft.
Siehe dazu auch: Betriebsänderung, Betriebsübergang