Definition, Haftung, Gründung und Vorteile einfach erklärt
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine weit verbreitete Personengesellschaft im deutschen Handelsrecht, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Charakteristisch für die KG ist die Unterscheidung zwischen zwei Gesellschaftertypen: dem Komplementär und dem Kommanditisten.
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich natürliche oder juristische Personen unter einer gemeinsamen Firma zusammenschließen. Voraussetzung ist, dass:
Die KG ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt (§§ 161 ff. HGB) und zählt zu den klassischen Unternehmensformen in Deutschland.
Ein zentrales Merkmal der KG ist die unterschiedliche Haftung:
Komplementär
Kommanditist
Die Gründung einer KG ist vergleichsweise einfach und erfordert:
Die Kosten variieren, liegen aber meist zwischen 300 und 1.000 Euro (Notar + Registereintrag).
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| KG | Teilweise beschränkt | Kein Mindestkapital | Mischung aus aktiven und passiven Gesellschaftern |
| OHG | Unbeschränkt | Kein Mindestkapital | Alle Gesellschafter haften voll |
| GmbH | Beschränkt | 25.000 € | Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung |
Eine besonders beliebte Variante ist die GmbH & Co. KG, bei der:
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ideal für Unternehmer, die:
Durch die Kombination aus beschränkter und unbeschränkter Haftung bietet die KG eine interessante Mischung aus Sicherheit und unternehmerischer Freiheit.